Bereits im vergangenen Jahr hatten zwei Rechtsanwälte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, dass ihr beA-Postfach nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung für den Empfang von Nachrichten freigeschaltet wird. Im Verlauf des Verfahrens kam es zunächst zu einem Vergleich mit der BRAK…