Der 31. Deutsche EDV-Gerichtstag: Programm und Anmeldung

Unter dem Titel „Digitales Rechtssystem – EDVGT seit 30 Jahren dabei!“ findet der 31. Deutsche EDV-Gerichtstag vom 14. bis 16. September 2022 an der Universität des Saarlandes, Geb B 4.1, in Saarbrücken statt. Die Kongressteilnehmerinnen und ‑teilnehmer erwarten insgesamt 15 Arbeitskreise.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung stehen folgende Arbeitskreis-Themen:

  • Das besondere elektronische Anwaltspostfach
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bildererkennung
  • Videokonferenz und hybride Hauptverhandlung
  • E-Justice in Europa
  • IT-Sicherheit
  • Legal Tech
  • Regulatorische und ethische Fragen bei der Datenanalyse von Gerichtsentscheidungen
  • Schnittstelle zwischen E-Justice und E-Governement: „Theorie und Praxis der IT-Zentralisierung in Justiz und Verwaltung 
In weiteren vier Arbeitskreisen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz informieren die Bundesländer über den derzeitigen Stand der Umsetzung von E‑Justice und IT-Projekten in der Justiz.
Während der Fachtagung können die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag und Freitag bei der Firmenbegleitausstellung vor Ort ins Gespräch mit Anbietern von Soft- und Hardware, Verlagen und IT-Fachleuten kommen und sich über Produkte und Innovationen austauschen.

Teilnahmebescheinigung (Fortbildung im Sinne § 15 FAO)

Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit, die Teilnahme an der Veranstaltung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie: Um die Fortbildungsstunden bestätigen zu können, müssen Sie sich in den Arbeitskreisen in die ausgelegten Unterschriftenlisten eintragen! Diese werden in dem jeweiligen Arbeitskreis auf dem Pult ausgelegt.

Die maximal anerkennungsfähige Stundenzahl liegt bei 9 Fortbildungsstunden.

Bitte wenden Sie sich nach der Veranstaltung per E-Mail an uns und teilen Sie uns mit, an welchen Arbeitskreisen Sie teilgenommen haben. Den Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO senden wir Ihnen elektronisch zu. Für die Erteilung der Fortbildungsbescheinigung erheben wir eine Gebühr.