Unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat“ findet der 32. Deutsche EDV-Gerichtstag vom 13. bis 15. September 2023 an der Universität des Saarlandes, Geb B 4.1, in Saarbrücken statt.
- Anmeldung zur Tagung
- Programm mit verlinkten Kurzbeschreibungen und Präsentationen
- Arbeitskreise im Überblick mit Präsentationen
- Begleitausstellung und Firmenpräsentationen
- Sonderpräsentationen
- Anreise
- Allgemeine Informationen zur Tagung
Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung stehen folgende Arbeitskreis-Themen:
- Dokumentation der Hauptverhandlung
- Digitale Gerichtsöffentlichkeit
- ChatGPT
- Künstliche Intelligenz in der Justiz
- E-Justice in Europa
- Digitale Normen
- Die besonderen elektronischen Postfächer
- Schnittstelle zwischen E-Justice und E-Governement: „Datenzugriffsrechte auf fremde Akten statt Aktenübermittlung/-vorlage an das Gericht/Rechtsanwälte? – technische-organisatorische Möglichkeiten und rechtliche Änderungsbedarfe?“
- Datenrecht und Data Act
- Automatisierung von Gerichtsentscheidungen
- Quantensichere Kryptographie und eIDAS
Teilnahmebescheinigung (Fortbildung im Sinne § 15 FAO)
Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit, die Teilnahme an der Veranstaltung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie: Um die Fortbildungsstunden bestätigen zu können, müssen Sie sich in den Arbeitskreisen in die ausgelegten Unterschriftenlisten eintragen! Diese werden in dem jeweiligen Arbeitskreis auf dem Pult ausgelegt.
Die maximal anerkennungsfähige Stundenzahl liegt bei 9 Fortbildungsstunden.
Bitte wenden Sie sich nach der Veranstaltung per E-Mail an uns und teilen Sie uns mit, an welchen Arbeitskreisen Sie teilgenommen haben. Den Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO senden wir Ihnen elektronisch zu. Für die Erteilung der Fortbildungsbescheinigung erheben wir eine Gebühr.