Unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat“ findet der 32. Deutsche EDV-Gerichtstag vom 13. bis 15. September 2023 an der Universität des Saarlandes, Geb B 4.1, in Saarbrücken statt.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung stehen folgende Arbeitskreis-Themen:

  • Dokumentation der Hauptverhandlung
  • Digitale Gerichtsöffentlichkeit
  • ChatGPT
  • Künstliche Intelligenz in der Justiz
  • E-Justice in Europa
  • Digitale Normen
  • Die besonderen elektronischen Postfächer
  • Schnittstelle zwischen E-Justice und E-Governement: „Datenzugriffsrechte auf fremde Akten statt Aktenübermittlung/-vorlage an das Gericht/Rechtsanwälte? – technische-organisatorische Möglichkeiten und rechtliche Änderungsbedarfe?“
  • Datenrecht und Data Act
  • Automatisierung von Gerichtsentscheidungen
  • Quantensichere Kryptographie und eIDAS
In einem weiteren Arbeitskreisslot der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz informieren die Bundesländer über den derzeitigen Stand der Umsetzung von E‑Justice und IT-Projekten in der Justiz.
Während der Fachtagung können die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag und Freitag bei der Firmenbegleitausstellung vor Ort ins Gespräch mit Anbietern von Soft- und Hardware, Verlagen und IT-Fachleuten kommen und sich über Produkte und Innovationen austauschen.

Teilnahmebescheinigung (Fortbildung im Sinne § 15 FAO)

Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit, die Teilnahme an der Veranstaltung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie: Um die Fortbildungsstunden bestätigen zu können, müssen Sie sich in den Arbeitskreisen in die ausgelegten Unterschriftenlisten eintragen! Diese werden in dem jeweiligen Arbeitskreis auf dem Pult ausgelegt.

Die maximal anerkennungsfähige Stundenzahl liegt bei 9 Fortbildungsstunden.

Bitte wenden Sie sich nach der Veranstaltung per E-Mail an uns und teilen Sie uns mit, an welchen Arbeitskreisen Sie teilgenommen haben. Den Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO senden wir Ihnen elektronisch zu. Für die Erteilung der Fortbildungsbescheinigung erheben wir eine Gebühr.