EDV-Gerichtstag begrüßt Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Die Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs wird vom Deutschen EDV-Gerichtstag begrüßt. Damit sei ein Grundbaustein des elektronischen Rechtsverkehrs verfügbar, für den die Institution sich einsetzt – so hatte im September 2016 der 25. jährliche EDV-Gerichtstag an der Universität des Saarlandes stattgefunden.
Die Anwaltschaft habe nun ein Jahr Zeit, das beA zu testen und in die Arbeitsabläufe der Kanzlei zu integrieren, ohne dass beispielsweise Haftungsprobleme drohen, betont der Vorsitzende des EDV-Gerichtstages, Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory. Nun seien die Justizverwaltungen der Länder aufgefordert, ihrerseits die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine funktionierende elektronische Kommunikation und die elektronische Aktenführung voran zu treiben. „Es geht allen Beteiligten nicht um die Digitalisierung als Selbstzweck, sondern als Mittel für einen besseren Service gegenüber den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen“.
Der EDV-Gerichtstag will in den kommenden Monaten intensiv mit allen Beteiligten die bis dahin gesammelten Erfahrungen der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis beleuchten und auswerten. „Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die praxisgerecht, arbeitsökonomisch und sicher weiterentwickelt werden wird“, so Ory. Neben technischen und organisatorischen Fragen würden auch verfahrensrechtliche Fragen erkennbar, die frühzeitig mit von Forschung und Praktikern aufzugreifen sind. Der EDV-Gerichtstag im September 2017 werde die ersten Erfahrungen bewerten.