Der EDV-GT empfiehlt, alternativen Versand von fristgebundenen Dokumenten zu prüfen
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bleibt nach Sicherheitsmängeln weiter abgeschaltet. An den Deutschen EDV-Gerichtstag wurde jedenfalls ein Einzelfall herangetragen, in dem ein Anwalt kurz vor Weihnachten noch Dokumente eingestellt hatte, die jedoch beim Gericht nicht eingegangen sind. Da das beA nicht zugänglich ist, können Quittungen nicht überprüft werden. Mit Blick auf Fristen und Verjährungen zum Jahresende regt der EDV-Gerichtstag an, dass Anwälte fristgebundene Schriftsätze, zu denen sie keine Empfangsbestätigung vorliegen haben, auf den prozessual vorgesehenen alternativen Wegen fristwahrend noch einmal versenden.