Präsentationen:
Andreas Carstens: Die praktische Umsetzung der Standards und Anforderungen zur Barrierefreiheit
Dietmar Hartgen: Kompetenzstelle Barrierefreiheit
Die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit verpflichten die Justiz elektronische Akten, Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und IT-Fachanwendungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Hierzu ist es erforderlich, die Anforderungen zur Barrierefreiheit bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu beachten. Zugleich ist deren Umsetzung als Bestandteil der Qualitätssicherung von Beginn an sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund behandelt der Arbeitskreis die Barrierefreiheit von elektronischen Akten, Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und IT Fachanwendungen der Justiz (Software und Webanwendungen) anhand der folgenden Schwerpunkte:
• Die rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von E‑Akten und IT-
Fachanwendungen
Der Arbeitskreis gibt einen aktuellen Überblick über die Rechtsvorschriften, die zur digitalen Barrierefreiheit verpflichten, und erläutert die Vorgaben, die von der Justiz zu beachten sind.
Referent: RiAG Thomas Lange, Richter am Amtsgericht Nürnberg, Mitglied der Fachgruppe Jura im DVBS e.V.
• Die praktische Umsetzung der Standards und Anforderungen zur Barrierefreiheit
Der Arbeitskreis erläutert die Standards, die zur barrierefreien Gestaltung einzuhalten sind, und zeigt auf, worauf bei deren Umsetzung zu achten ist.
Referent: RiFG Andreas Carstens, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter, Mitglied der Fachgruppe Jura im DVBS e.V.
• Die Arbeit der Kompetenzstellen für barrierefreie IT in der Justiz – Erfahrungsberichte zur Barrierefreiheit
Das Kompetenzzentrum aus NRW und die Kompetenzstelle aus Niedersachsen für eine barrierefreie IT in der Justiz berichten über ihre Aufgaben und Erfahrungen und gehen auf die Frage ein, wie sich die Umsetzung von Barrierefreiheit verbessern lässt.
Referenten: RiSG Uwe Lauschke, Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtführender Richter, Leiter des Kompetenzzentrums barrierefreie Justiz IT; Justizrat Dietmar Hartgen, Leiter der niedersächsischen Kompetenzstelle Barrierefreiheit
Moderation:
Florian Strunk, Oberregierungsrat, Diplom Rechtspfleger, Leiter Gemeinsame IT des Hanseatischen OLG und der Hamburger Amtsgerichte