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Künstliche Intelligenz in der Justiz

23. September 2021  um  13:30 Uhr  bis  14:30 Uhr 

Präsen­ta­tio­nen:

Björn Beck: Entwurf ein­er europäis­chen KI-Verordnung

Isabelle Bial­laß: Was ist kün­stliche Intelligenz?

Die Ein­führung des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs und der elek­tro­n­is­chen Akte sind erst die ersten Schritte auf dem Weg zur voll­ständi­gen Dig­i­tal­isierung der Jus­tiz. Aus dem Ein­satz von kün­stlich­er Intel­li­genz ergeben sich völ­lig neue Möglichkeit­en zu ein­er Erle­ichterung und Verbesserung der jus­tiziellen Arbeit.

In dem Arbeit­skreis soll ein Überblick über einige der denkbaren kün­fti­gen Ein­satzmöglichkeit­en und bere­its existierende Pilot­pro­jek­te gegeben wer­den. Es wird angeris­sen, welche Her­aus­forderun­gen sich im Rah­men der seman­tis­chen Analyse von juris­tis­chen Tex­ten stellen. Zudem wird ein Überblick darüber gegeben, welche Auswirkun­gen der Vorschlag für eine Verord­nung des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates zur Fes­tle­gung har­mon­isiert­er Vorschriften für kün­stliche Intel­li­genz (Gesetz über kün­stliche Intel­li­genz) und zur Änderung bes­timmter Recht­sak­te der Union in sein­er jet­zi­gen Fas­sung auf den Ein­satz von KI in der Jus­tiz hätte sowie ein erster Ver­such unter­nom­men, einzu­gren­zen, welche tech­nisch möglichen Ein­satzge­bi­ete keines­falls in Betra­cht kommen.

Referent*innen:

Staat­san­walt Björn Beck, Ref­er­ent, Min­is­teri­um der Jus­tiz und für Europa Baden-Würt­tem­berg, Stuttgart

Rich­terin am Amts­gericht Isabelle Bial­laß, Ref­er­entin, Min­is­teri­um der Jus­tiz des Lan­des Nor­drhein-West­falen, Düsseldorf

Richter am Amts­gericht Malte Büt­tner, Ref­er­ent, Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und für Ver­brauch­er­schutz, Berlin

Prof. Matthias Grab­mair, Ph.D., LL.M., Tech­nis­che Uni­ver­sität München

Regierungsrätin Dr. Katha­ri­na von Rosen­stiel, Ref­er­entin, Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und für Verbraucherschutz

Kurzbi­ogra­phie der Referent*innen:

Björn Beck, von 2003 bis 2011 Grün­der und anschließend Gesellschafter eines Unternehmens im Bere­ich der Entwick­lung web­basiert­er Soft­ware-as-a-Ser­vice Anwen­dun­gen. Seit 2014 im höheren Jus­tiz­di­enst des Lan­des Baden-Würt­tem­berg als Richter und Staat­san­walt tätig, seit 2017 abge­ord­net an das Min­is­teri­um der Jus­tiz und für Europa. Dort unter anderem zuständig für die Dig­i­tal­isierungsstrate­gie der Lan­desregierung „digital@bw“ sowie für Teil­bere­iche des eJus­tice-Pro­gramms zur Ein­führung der elek­tro­n­is­chen Akte in der Justiz.

Isabelle Désirée Bial­laß ist Rich­terin am Amts­gericht. Sie ist derzeit an das Min­is­teri­um der Jus­tiz des Lan­des Nor­drhein-West­falen als Ref­er­entin abge­ord­net. Ihre Zuständigkeits­bere­iche sind europäis­che und nationale E‑Jus­tice-Pro­jek­te und damit ver­bun­dene Rechts­fra­gen, ein­schließlich KI und Legal Tech sowie Infor­ma­tion­ssicher­heit. Sie koor­dinierte das EU-geförderte Pro­jekt „IRI for Europe“ zur dig­i­tal­en Ver­net­zung von Insol­ven­zreg­is­tern und ist aktuell für die innerdeutsche Koor­di­na­tion des EU-geförderten Pro­jek­ts „EXEC II“, das den elek­tro­n­is­chen Aus­tausch von Europäis­chen Ermit­tlungser­suchen zum Gegen­stand hat, zuständig. Isabelle Bial­laß beschäftigt sich seit vie­len Jahren mit E‑Justice und fördert ins­beson­dere den Ein­satz von KI in der Jus­tiz. Seit 2006 veröf­fentlicht sie zu IT-rechtlichen Fra­gen. Sie ist koop­tiertes Vor­standsmit­glied des EDV-Gerichtstags.

Malte Büt­tner ist seit 2020 Ref­er­ent im Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und für Ver­brauch­er­schutz und dort für die Europäis­che E‑Justiz und einige der Dig­i­tal­isierung­spro­jek­te für die deutsche Jus­tiz zuständig. Vorher war er seit 2002 in der Berlin­er Jus­tiz als Richter tätig und begleit­ete in dieser Eigen­schaft auch die Entwick­lung gerichtlich­er Fachan­wen­dun­gen. Von 2017 bis 2020 war er Ref­er­ent für Jus­tiz und Ver­brauch­er­schutz im Büro des Lan­des Berlin bei der EU.

Prof. Matthias Grab­mair ist Tenure-Track Assis­tant Pro­fes­sor für Legal Tech an der Fakultät für Infor­matik der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München. Bevor er im Jan­u­ar 2021 an die TUM kam, arbeit­ete er als Legal Data Sci­en­tist bei dem deutschen Rechtsin­for­matikun­ternehmen SINC (2019–2020) sowie in Forschung und Lehre am Lan­guage Tech­nolo­gies Insti­tute der Carnegie Mel­lon Uni­ver­si­ty (2015–2019). Er erwarb ein Diplom in Rechtswis­senschaften an der Uni­ver­sität Augs­burg, so-wie einen Mas­ter of Laws (LL.M.) und einen Doc­tor of Phi­los­o­phy (Ph.D.) in Intel­li­gen­ten Sys­te­men unter der Leitung von Prof. Kevin Ash­ley an der Uni­ver­si­ty of Pittsburgh.

Dr. Katha­ri­na von Rosen­stiel ist seit 2020 im Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und für Ver­brauch­er­schutz tätig und Ref­er­entin in der Pro­jek­t­gruppe “Legal Tech und Zugang zum Recht”. Zuvor arbeit­ete sie seit 2003 als Recht­san­wältin in ein­er inter­na­tionalen Wirtschaftskanzlei.

Mod­er­a­tion:

Rich­terin am Amts­gericht Isabelle Bial­laß, Ref­er­entin, Min­is­teri­um der Jus­tiz des Lan­des Nordrhein-Westfalen

weit­er­er Auf­sicht­führen­der Richter a. D. Dr. Wol­fram Viefhues

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