Präsentationen:
Björn Beck: Entwurf einer europäischen KI-Verordnung
Isabelle Biallaß: Was ist künstliche Intelligenz?
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind erst die ersten Schritte auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz. Aus dem Einsatz von künstlicher Intelligenz ergeben sich völlig neue Möglichkeiten zu einer Erleichterung und Verbesserung der justiziellen Arbeit.
In dem Arbeitskreis soll ein Überblick über einige der denkbaren künftigen Einsatzmöglichkeiten und bereits existierende Pilotprojekte gegeben werden. Es wird angerissen, welche Herausforderungen sich im Rahmen der semantischen Analyse von juristischen Texten stellen. Zudem wird ein Überblick darüber gegeben, welche Auswirkungen der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union in seiner jetzigen Fassung auf den Einsatz von KI in der Justiz hätte sowie ein erster Versuch unternommen, einzugrenzen, welche technisch möglichen Einsatzgebiete keinesfalls in Betracht kommen.
Referent*innen:
Staatsanwalt Björn Beck, Referent, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Stuttgart
Richterin am Amtsgericht Isabelle Biallaß, Referentin, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Richter am Amtsgericht Malte Büttner, Referent, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin
Prof. Matthias Grabmair, Ph.D., LL.M., Technische Universität München
Regierungsrätin Dr. Katharina von Rosenstiel, Referentin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Kurzbiographie der Referent*innen:
Björn Beck, von 2003 bis 2011 Gründer und anschließend Gesellschafter eines Unternehmens im Bereich der Entwicklung webbasierter Software-as-a-Service Anwendungen. Seit 2014 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg als Richter und Staatsanwalt tätig, seit 2017 abgeordnet an das Ministerium der Justiz und für Europa. Dort unter anderem zuständig für die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung „digital@bw“ sowie für Teilbereiche des eJustice-Programms zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz.
Isabelle Désirée Biallaß ist Richterin am Amtsgericht. Sie ist derzeit an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als Referentin abgeordnet. Ihre Zuständigkeitsbereiche sind europäische und nationale E‑Justice-Projekte und damit verbundene Rechtsfragen, einschließlich KI und Legal Tech sowie Informationssicherheit. Sie koordinierte das EU-geförderte Projekt „IRI for Europe“ zur digitalen Vernetzung von Insolvenzregistern und ist aktuell für die innerdeutsche Koordination des EU-geförderten Projekts „EXEC II“, das den elektronischen Austausch von Europäischen Ermittlungsersuchen zum Gegenstand hat, zuständig. Isabelle Biallaß beschäftigt sich seit vielen Jahren mit E‑Justice und fördert insbesondere den Einsatz von KI in der Justiz. Seit 2006 veröffentlicht sie zu IT-rechtlichen Fragen. Sie ist kooptiertes Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstags.
Malte Büttner ist seit 2020 Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dort für die Europäische E‑Justiz und einige der Digitalisierungsprojekte für die deutsche Justiz zuständig. Vorher war er seit 2002 in der Berliner Justiz als Richter tätig und begleitete in dieser Eigenschaft auch die Entwicklung gerichtlicher Fachanwendungen. Von 2017 bis 2020 war er Referent für Justiz und Verbraucherschutz im Büro des Landes Berlin bei der EU.
Prof. Matthias Grabmair ist Tenure-Track Assistant Professor für Legal Tech an der Fakultät für Informatik der Technischen Universität München. Bevor er im Januar 2021 an die TUM kam, arbeitete er als Legal Data Scientist bei dem deutschen Rechtsinformatikunternehmen SINC (2019–2020) sowie in Forschung und Lehre am Language Technologies Institute der Carnegie Mellon University (2015–2019). Er erwarb ein Diplom in Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, so-wie einen Master of Laws (LL.M.) und einen Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Intelligenten Systemen unter der Leitung von Prof. Kevin Ashley an der University of Pittsburgh.
Dr. Katharina von Rosenstiel ist seit 2020 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig und Referentin in der Projektgruppe “Legal Tech und Zugang zum Recht”. Zuvor arbeitete sie seit 2003 als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.
Moderation:
Richterin am Amtsgericht Isabelle Biallaß, Referentin, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
weiterer Aufsichtführender Richter a. D. Dr. Wolfram Viefhues