Im Arbeitskreis soll die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz mit besonderem Blick auf die Nutzung in der Praxis beleuchtet werden. Zwar besteht in Deutschland mit § 128a ZPO schon recht lange eine rechtliche Grundlage, jedoch ist die praktische Nutzung der Videoübertragung zur Durchführung der mündlichen Verhandlung noch sehr gemischt. In Österreich hat die Pandemiesituation den Blick für den Nutzen der Videoverhandlung geschärft.
Nach einer Einführung durch Prof. Dr. Georg Borges, den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, werden Frau Richterin Mag. Just aus österreichischer und Herr Richter Windau aus deutscher Perspektive aus der Praxis der Videoverhandlung berichten. In der anschließenden Gesamtdiskussion sollen Potential und Grenzen der Videoverhandlung diskutiert werden.
Referent*innen:
Mag. Kerstin Just, Richterin, Handelsgericht Wien
Jan Spoenle, Richter am Landgericht, Oberlandesgericht, Stuttgart
Benedikt Windau, Richter, Amtsgericht Cloppenburg
Einführung und Moderation:
Prof. Dr. Georg Borges, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, Universitätsprofessor, Universität des Saarlandes, Saarbrücken