BRAK widerruft Vergleich zur beA-Pflicht
Bereits im vergangenen Jahr hatten zwei Rechtsanwälte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, dass ihr beA-Postfach nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung für den Empfang von Nachrichten freigeschaltet wird. Im Verlauf des Verfahrens kam es zunächst zu einem Vergleich mit der BRAK dahingehend, dass für die beiden Anwälte das beA-Postfach bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht freigeschaltet werden sollte.
Am 15.03.2016 hat die BRAK nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie diesen Vergleich widerrufen habe. Als Grund nennt sie den Umstand, dass es technisch nicht möglich sei, die Anwaltspostfächer personenbezogen empfangsbereit einzurichten. Der Vergleich hätte daher bedeutet, dass das beA auch nach der Fertigstellung des Gesamtsystems der Anwaltschaft nicht hätte zur Verfügung gestellt werden können.