Das beA ist online!
Heute morgen hat die BRAK überraschend mitgeteilt, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit dem heutigen Tag seinen Regelbetrieb aufgenommen hat.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Berlin, mit denen dieser seine einstweiligen Verfügungen aufhob, die bisher die Freischaltung des beA verhindert hatten.
Die BRAK weist darauf hin, dass die passive Nutzungspflicht des beA erst mit dem 1.1.2018 beginnt.