Mit freundlicher Genehmigung des De Gruyter Verlages über Dieter Meurer
aus dem Vorwort der Gedächtnisschrift für Dieter Meurer, Eva Graul, Gerhard Wolf (Hg.): Gedächtnisschrift für Dieter Meurer, Berlin: De Gruyter 2002; S. XIII
« Geboren wurde Dieter Meurer am 11.8.1943 in Heimersheim an der Ahr als einziges Kind des Kaufmanns Adolf Meurer und seiner Ehefrau Erika. Seine Schulbildung erhielt er in Köln, wo er 1964 das Abitur machte. Ab dem Sommersemester 1964 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, wo er im Juni 1968 das erste juristische Staatsexamen ablegte. Noch während seiner Studienzeit wurde der bekannte Strafrechtslehrer Richard Lange auf Meurer aufmerksam und stellte ihn nach dem ersten Staatsexamen zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft und dann als wissenschaftlichen Assistenten am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln ein. Und ohne dass er es recht bemerkte, lenkte ihn sein akademischer Lehrer Richard Lange behutsam zur Hochschullehrerlaufbahn hin. Im November 1969 trat Meurer seinen Referendardienst im OLG-Bezirk Köln an, den er teilweise parallel zu seiner Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft Richard Langes versah und im Januar 1973 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Während der Referendarzeit stellte er seine Dissertation über das Thema „Fiktion und Strafurteil“ fertig und wurde im Dezember 1971 promoviert. Auch nach seinem zweiten Staatsexamen war er weiter als wissenschaftlicher Assistent am Kriminalwissenschaftlichen Institut in Köln tätig, zunächst bei Richard Lange und nach dessen Emeritierung im Jahre 1974 bei dessen Nachfolger Hans Joachim Hirsch. Dort habilitierte er sich im Juni 1978 mit der (unveröffentlichten) Monographie „Systematische Studien zum Prinzip der freien Beweiswürdigung im Strafprozeß“ für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie und Kriminologie. Bereits kurz darauf, nämlich im Februar 1979, erhielt Meurer den Ruf auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg, der er trotz eines ehrenvollen Rufs im Jahre 1985 an die Freie Universität Berlin treu blieb. Der Bezug zur juristischen Praxis war Meurer sehr wichtig, weshalb er zunächst von 1982 bis 1991 im zweiten Hauptamt als Revisionsrichter am OLG Frankfurt/Main tätig war. Dann drängte es ihn in die Tatsacheninstanz, und so wechselte er 1991 an das Landgericht Marburg, wo er bis zu seinem Tod im zweiten Hauptamt als Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) tätig war. Wenige Wochen vor seinem Tod wurde er zur Wahl eines Richters am Bundesgerichtshof vorgeschlagen. Aber auch in Wissenschaft, Lehre, Forschung und Selbstverwaltung war Meurer überaus engagiert. Die Ergebnisse seines wissenschaftlichen Arbeitens hat er in einer großen Zahl von Beiträgen auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozessrechts publiziert. Außerdem hat er fast vierzig Jahre Doktorarbeiten und zwei Habilitationen (Gerhard Wolf und Eva Graul) betreut. Auch als Lehrer war Meurer sehr beliebt; seine Vorlesungen waren nicht nur wegen der zahlreichen Verknüpfungen, die er mittels seiner umfangreichen Allgemeinbildung herstellte, sehr interessant, sondern wurden immer auch durch espritreiche Pointen aufgelockert. Zudem hat er zahlreiche studentische Exkursionen durchgeführt, die so beliebt waren, dass stets auch eine große Anzahl „Ehemaliger“ teilnahm. Aufgrund seines organisatorischen Talents, seines Engagements und seiner Fähigkeit, andere zu begeistern, ist es Meurer gelungen, die Forschungsstellen Rechtsinformatik, Pharmarecht und Finanzdienstleistungsrecht zu gründen und zahlreiche Drittmittel einzuwerben. So wurden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft u.a. die interdisziplinären Projekte „Das Wiedererkennen von Personen“ und NS-Justiz in Hessen“ gefördert, und die Volkswagenstiftung hat im November 1999 Sachbeihilfen zu dem Projekt „NS-Justiz in Österreich“ bereitgestellt (im Rahmen dieses Projekts ging die letzte von Meurer veranstaltete Exkursion im März 2000 nach Wien). Außerdem gelang es ihm, die Dr.-Reinfried-Pohl-Stiftung und die Erich-Schulze-Stiftung zu gewinnen, die satzungsgemäß die Philipps-Universität Marburg fördern. Schließlich war Meurer auch in der Selbstverwaltung stets präsent. Zweimal war er Dekan, über zehn Jahre gehörte er dem Konvent der Philipps-Universität als Listenführer der Hochschulunion an und war Mitglied in verschiedenen Ständigen Ausschüssen; als Vorsitzender des Landesverbandes Hessen im Deutschen Hochschulverband vertrat er lange Jahre hindurch die Interessen seiner Kollegen.»