„Dieter Meurer Förderpreises Rechtsinformatik“ an Dr. Dominik Brodowski verliehen
„Dieter Meurer Förderpreises Rechtsinformatik“ an Dr. Dominik Brodowski verliehen
EDV-Gerichtstag ehrt Dr. Dominik Brodowski für seine Dissertation zum Thema „Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei und Strafverfahrensrecht“
Saarbrücken, den 21.09.2016 – Im Rahmen des 25. Deutschen EDV-Gerichtstages in Saarbrücken wurde der „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“ an Dr. Dominik Brodowski insb. für die von ihm erarbeitete These verliehen, dass die derzeitigen Vorschriften der polizeirechtlichen und strafprozessualen Eingriffsgrundlagen eine höchst problematische Dopplung zeigt und eine Auflösung dieser rechtsstaatlich und rechtspraktisch bedenklichen Gefahrenlage durch ein einheitliches operatives Ermittlungsrecht erfolgen sollte. Brodowski ist derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMBF-geförderten Projekt „Open Competence Center for Cyber Security – OpenC3S“ am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er erhält den Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik für seine Dissertation zum Thema „Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei und Strafverfahrensrecht – Zur rechtsstaatlichen und rechtspraktischen Notwendigkeit eines einheitlichen operativen Ermittlungsrechts“ an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Brodowski, der mit dem Preis am gestrigen Abend in Saarbrücken geehrt wurde, bezeichnete es als „große Freude und besondere Ehre“, den Dieter Meurer Förderpreis für Rechtsinformatik verliehen zu bekommen. „Das Lebenswerk von Dieter Meurer steht insbesondere für eine enge Verzahnung zwischen Rechtswissenschaft und juristischer Praxis, zwischen Rechtswissenschaft und Informatik. Eine praxisorientierte Vernetzung ist auch für die Beschäftigung mit Cyberkriminalität und deren strafrechtlicher Verfolgung notwendig“, erklärte Brodowski. So lasse sich beispielsweise das andersartige und teils erhöhte Bedrohungspotential von Cyberkriminalität nur dann fundiert bewerten, wenn man die Disziplinen der Informatik und der Rechtswissenschaft zusammenführe. Gleiches gelte für eine vertiefte rechtliche Analyse neuer technischer Ermittlungsmethoden und für deren zielgerichtete Anwendung in der forensischen Praxis. „Ein wichtiger Schlüssel für ein besseres gegenseitiges Verständnis ist eine passgenaue Ausbildung – deswegen bereitet mir die Lehre im Studiengang Digitalen Forensik und die Tätigkeit im Projekt ‚Open Competence Center for Cyber Security (OpenC3S)‘ so viel Freude“, so der Preisträger.
Der „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“ wird seit 2003 vergeben und ist mit 5.000 € dotiert. Er soll im Sinn des Verständnisses von Dieter Meurer den Nachwuchs im Bereich der Rechtsinformatik fördern. Meurer befasste sich neben seiner Funktion als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg intensiv mit der Rechtsinformatik. Der Arbeit des EDV-Gerichtstages war er von Anfang an als Begleiter, Ideengeber und Unterstützer verbunden. Preiswürdig sind Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotential der Informatik zusammenführen, und zwar im juristischen Bereich, auf dem Feld der Informationstechnologie oder bei organisatorischen Leistungen in der Praxis.
Weitere Informationen zum „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“, zur Ausschreibung und bisherigen Preisträgern finden Interessenten und Interessentinnen unter https://www.edvgt.de/engagement/dieter-meurer-foerderpreis-rechtsinformatik/
Rückfragen an
Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.
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