Einstweilige Anordnung gegen beA-Freischaltung
Der Anwaltsgerichtshof in Berlin hat nach Mitteilung der BRAK in der letzten Woche einem Eilantrag eines Rechtsanwalts stattgegeben, der von der BRAK verlangt, die Empfangsbereitschaft für sein beA-Postfach nicht gegen dessen Willen herzustellen. Die BRAK hat nun erklärt, dass sie technisch nicht in der Lage sei, die die Empfangsbereitschaft der Postfächer einzeln zu steuern. Sie werde daher die Einrichtung empfangsbereiter elektronischer Anwaltspostfächer zurückstellen, bis dieses, sowie ein weiteres anhängiges Verfahren in der Hauptsache entschieden seien.
Sollte der Anwaltsgerichtshof in der Hauptsache nicht vor dem 29. September 2016 entscheiden, steht der von der BRAK nach der Verschiebung zum Jahreswechsel avisierte Starttermin in Frage, so dass möglicherweise eine erneute Verschiebung des Starts erfolgen muss.
Pressemitteilung der BRAK vom 09.06.2016
Entscheidung des AGH (II AGH 16/15 vom 06.06.2016) im Volltext