Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. schreibt Rechtsgutachten zum Thema e‑Akte aus
Der digitale Wandel stellt die Justiz in vielen Bereichen vor neue Herausforderungen: Spätestens ab dem Jahr 2022 soll die Kommunikation mit den deutschen Gerichten vollständig elektronisch ablaufen. Wollen die Gerichte die eingehende elektronische Post nicht weiter ausdrucken, sollten sie die elektronische Gerichtsakte einführen. Ab 1.1.2026 besteht dann eine entsprechende Pflicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften zur elektronischen Aktenführung. Die Arbeit der Justiz soll auf diese Weise vereinfacht und beschleunigt sowie bürgerfreundlicher gestaltet werden. Seit vielen Jahren wird diese Entwicklung vom Deutschen EDV-Gerichtstag begleitet.
Papierakten sind im Vergleich zu ihrer digitalen Ausführung in der Führung „geduldig“, flexibel und können leicht „rückstandsfrei“ reorganisiert, umgestaltet bzw. bereinigt werden. Für elektronische Akten gilt all dies nicht. Sie haben im Gegensatz zu Papierakten keine jahrhundertelange Tradition. Vielmehr setzt die eAkte zu den auch bei der Papierakte erforderlichen Organisationsmaßnahmen zusätzliche Programmierungsarbeiten voraus.
Vor diesem Hintergrund will der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. mit dem in Auftrag zu gebenden (Kurz-)Rechtsgutachten zum Thema „eAkten und Akteneinsicht“ eine praxisorientierte Aufbereitung von Grundfragen der elektronischen Gerichtsaktenführung erreichen, den Meinungsaustausch zur zukünftigen Verwendung der elektronischen Akte in der Justiz anstoßen und im günstigsten Fall konsensfähige Lösungen vorlegen.
Schwerpunkt des (Kurz-)gutachtens ist, den Begriff der eAkte und ihre Bestandteile zu klären. Eine der Kernfragen dabei ist, welche Informationen und Dateien zu welcher Akte bzw. welchem Aktentypus gehören und wie dementsprechend die elektronische Akteneinsicht auszugestalten ist. Näheres zu Problemstellung und Erkenntnisinteresse ergibt sich aus der Problemskizze.
Juristen, Richter, Anwälte sind aufgerufen, sich mit ihrem Kurz-Lebenslauf bis zum 30. April 2020 zu bewerben. Die Auswahlentscheidung und fachliche Begleitung des Gutachtenauftrags erfolgt durch den Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
Das (Kurz-)Gutachten soll bis zum Sommer vorliegen und einen Umfang von bis zu 50 Seiten aufweisen. Es ist eine aufgabenangemessene Dotierung im unteren fünfstelligen Bereich vorgesehen.
Der Deutsche EDV-Gerichtstag wird das Gutachten in Rahmen des 29. EDV-Gerichtstages vom 23. – 25. September 2020 in Saarbrücken vorstellen.
Bewerbungen können bis zum 30. April 2020 eingereicht werden an: Deutscher EDV-Gerichtstag e.V., Prof. Dr. Stephan Ory, Universität des Saarlandes, Postfach 15 11 50, 66041 Saarbrücken
oder per E‑Mail an edvgt@jura.uni-sb.de