Ausschreibung Dieter Meurer Preis
Prof. Dr. Dieter Meurer war von 1979 bis zu seinem Tode im Jahr 2000 Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. Seine juristische Ausbildung genoss Meurer in Köln, wo er 1971 seinen Doktortitel für die Dissertation über das selbst gewählte Thema „Fiktion und Strafurteil“ erlangte. Die Habilitation erfolgte 1978 mit dem Thema „Systematische Studien zum Prinzip der freien Beweiswürdigung im Strafprozess“. Dieter Meurer erhielt im Februar 1979 den Ruf nach Marburg. 1985 lehnte er einen Ruf an den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Strafrecht der Freien Universität Berlin ab.
Für Dieter Meurer war die Verbindung zur Praxis wichtig. Ab 1982 war er im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt am Main, später Vorsitzender Richter der großen Strafkammer am Landgericht Marburg.
Das Interesse Dieter Meurers war nicht auf das Strafrecht beschränkt. Er initiierte eine ganze Reihe von Projekten und Themen, so befasste er sich unter anderem intensiv mit der Rechtsinformatik. Der Arbeit des EDV-Gerichtstages war er von Anfang an als Begleiter, Ideengeber und Unterstützer verbunden. Dieter Meurer war Mitglied des Sachverständigenrates bei juris.
„Der Jurist im elektronischen Netz“ war der Eröffnungsvortrag von Dieter Meurer zum ersten EDV-Gerichtstag 1992 in Saarbrücken. „BTX macht’s möglich“, nämlich Teleshopping, Telebanking und Tele-Entertainment sagte er. Zivilrechtliche Fragen zur elektronischen Willenserklärung, Datensicherheits-Vorsorge als Fortschreibung des klassischen Datenschutzrechts sowie strafrechtliche Überlegungen zu „Viren, Würmer und sonstigem elektronischem Getier“ formulierte Meurer. Nicht nur, aber auch für Juristen habe die rhetorische Frage Bedeutung: „Wer hat noch nicht die ganze Nacht vor seinem Monitor verbracht?“ Dieter Meurer hatte für sich in seinem juristischen Arbeitsgebiet die Rolle der EDV lange vor anderen seiner Generation entdeckt.
Rechtsinformatik war für Dieter Meurer weder Informationsrecht noch TK- oder Medienrecht. Es geht um das Zusammentreffen von IT-Technologie und juristischer Arbeit. So kann der Jurist zum Beispiel in AGB ganze Kaskaden von Regeln und Ausnahmen erfinden, was den Datenbankprogrammierer mit Blick auf die praxisgerechte Abwicklung schaudern lässt. Umgekehrt freut sich der Informatiker über schlanken Code, der aus Sicht des Juristen für die Sicherung von teils gar grundrechtlich vorgegebenen Rechten der Betroffenen deutlich zu unterkomplex ist.
Zu seinen Ehren haben der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und die juris GmbH den „Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ ins Leben gerufen. Seit 2003 wird der Preis jeweils im Rahmen der jährlichen Veranstaltung des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken verliehen. Er ist mit 5.000 € dotiert und soll im Sinn des Verständnisses von Dieter Meurer den Nachwuchs im Bereich der Rechtsinformatik fördern. Preiswürdig sind Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotential der Informatik zusammenführen, und zwar im juristischen Bereich, auf dem Feld der Informationstechnologie oder bei organisatorischen Leistungen in der Praxis.
Gerichte, Anwälte, Notare, Verwaltungen oder universitäre Einrichtungen, kurzum alle, die sich der Rechtsinformatik verbunden fühlen, sind aufgerufen, Personen zu nominieren, die mit dem Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik ausgezeichnet werden können. Die Nominierung soll eine durch Prägnanz überzeugende Begründung erhalten und ist an den Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. in der Regel bis zum 15. Mai eines Jahres zu richten.
Der Vorstand wird, gegebenenfalls unterstützt durch eine von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe den Vorschlag für eine zu prämierende Leistung gegenüber der Geschäftsführung der juris GmbH auswählen. Die endgültige Entscheidung über den Preisträger erfolgt im Einvernehmen zwischen dem Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. und der juris GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung findet im Herbst eines Jahres im Rahmen des jährlichen Kongresses „EDV-Gerichtstag“ in Saarbrücken statt.
Eine Liste der Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Aufgrund der derzeitig ungewissen Entwicklungen im Hinblick auf die Pandemie, ist noch nicht klar, ob eine Präsenzveranstaltung und damit verbunden eine Preisverleihung stattfinden kann. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir die Ausschreibung für dieses Jahr zunächst zurückstellen.