Das Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) wurde
flächendeckend im Februar 2002 eingeführt und
umfasst rd. 60.000.000 Seiten. Das seit 1995 ein-
gesetzte Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme
in das Grundbuch steht seit Ende 2004 als Internet-
lösung zur Verfügung. Derzeit nutzen knapp 1200
Teilnehmer mit rund 200.000 Abrufen monatlich
diese Online-Einsicht.
Das Elektronische Handelsregister ist seit Juni 2004
flächendeckend im Einsatz; seit September 2003 ist
hier eine Online-Einsicht via Internet möglich, zur
Zeit gibt es ca. 40.000 Abrufe monatlich.
Bayern beteiligt sich mit sämtlichen Insolvenzgerich-
ten am Internetportal „insolvenzbekanntmachun-
gen.de“ der Länder. Die Gerichte sind dort ange-
schlossen; die vorhandene Web-Formularlösung
wurde durch eine in das IT-Fachverfahren der Insol-
venzgerichte integrierte Lösung ergänzt, mit der die
im Fachverfahren erzeugten Bekanntmachungstexte
automatisch über eine Schnittstelle an das Länder-
portal übermittelt werden.
Im Mahnverfahren ist das Verfahren TARWEB ein-
geführt. Es ermöglicht mit professioneller Kanzlei-
software erstellte Mahnanträge elektronisch zu ü-
bermitteln.
Hingegen ermöglicht das Projekt “Online-Mahnan-
trag” Antragstellern ohne eigene Software, Anträge
über eine Internetseite zu erstellen und entweder
auszudrucken oder, falls sie über eine entsprechen-
de Signaturkarte nebst Kartenleser verfügen, mit
qualifizierter digitaler Signatur elektronisch einzurei-
chen. Außerdem werden von potentiellen Mahnan-
tragstellern (z.B. Versicherungen) Mahnanträge
elektronisch auf Datenträgern eingereicht. Der Anteil
der insgesamt auf elektronischem Wege eingereich-
ten Mahnanträge beträgt rund 65 % und lag in den
letzten Jahren bei über 900.000 Anträgen.
Daneben findet ein Datenaustausch der Gerichte
und Staatsanwaltschaften mit der Polizei und den
zentralen Registern des Bundes, der Landesjustiz-
kasse und anderen Behörden statt.
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