Bremen
Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen (06/2005)
Vorgesehen ist, im Oktober 2005 den elektronischen Rechtsverkehr mit allen Bremer Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Basis des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ — das unter anderem auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof eingesetzt wird — zu eröffnen. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Bereits seit längerem ist es möglich, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das Internet einzureichen (Verfahren „ProfiMahn“ und „Online-Mahnantrag“). Das Elektronische Grundbuch ist eingeführt; die Zugriffsberechtigten können online Einsicht nehmen. Das elektronische Handelsregister mit der Möglichkeit der Online-Einsichtnahme wird zur Zeit eingeführt. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet im Rahmen des länderübergreifenden Portals „Insolvenzverfahren Online“. Auch Zwangsversteigerungstermine sollen künftig ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden.