Hamburg
Hamburg | Justizbehörde: 040–428430 | Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgericht möglich. Eine RVO ist erlassen vgl. HmbGVBl. 2002, S. 41 (Link ist auf FG-Internetseite mit pdf-Download). Im Mahnbereich wurden die Lösungen OptiMahn und ProfiMahn zur elektronischen Antragstellung umgesetzt.
Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen. Im Handelsregister ist der Online-Abruf realisiert. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet. Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de). Nach Schaffung eines “elektronischen Gerichtspostfaches” — im bundesweiten “Justizportal” und/oder im “Hamburg-Gateway” des Landes — als allgemeiner Infrastruktur zur rechtsverbindlichen Übermittlung elektronischer Dokumente, soll der elektronische Rechtsverkehr ausgeweitet werden. Dabei bieten sich die Bereiche öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgericht) und die Register vorrangig an, weil hier am ehesten Verfahren ohne Medienbruch durchgeführt werden können. |