Legal Tech (Taschenbuch)
Markus Hartung, Gernot Halbleib, Micha Manuel Bues, Legal Tech, Verlag C.H. Beck und Verlag Vahlen, München 2018, 89,00 €
„Unternehmerisches Denken ist gefragt“, so das Fazit der Ausführungen zum „Weg zur Legal Tech Strategie“ im eher einleitenden Kapitel des Werkes zur Bedeutung der Digitalisierung. Immer mehr Juristen „realisierten“, dass die Digitalisierung nicht spurlos an der Rechtsbranche vorüberging. Diese sei „stets mehrdimensional“. Das ist eine gute Beschreibung, für den Inhalt dieses Werkes, das teils auf englisch einen Überblick über den Stand der Dinge geben will.
„Zwischen Buzz Word und Anwaltsschreck“ steht über den Ausführungen zur deutschen Szene. Das Buzz Word „Big Law“ darf da nicht fehlen. Englisch geht es weiter mit den Veränderungen des US-Rechtsmarkts, getrieben von „Big Data“. Es schließt sich ein Ausblick nach UK an.
Das dritte Kapitel beschreibt Legal Tech in Großkanzleien und hinterlässt einen etwas patchworkartigen Eindruck. Man könnte negativ sagen, es fehlt der rote Faden. Man kann positiv sagen, dass sehr unterschiedliche Beispiele dargestellt werden, die die Bandbreite dessen, was man sich unter Legal Tech vorstellen könnte, beschreiben. Es folgen Beispiele für mittelgroße und kleine Kanzleien, dann geht es um Rechtsabteilungen und schließlich um sonstige Akteure wie etwa die Online-Streitbeilegung, juristische Verlage und neue Berufsbilder in der juristischen Ausbildung: Legal Analyst, Legal Designer oder Legal Engineer. Das hat, wie dargestellt wird, Auswirkungen auf das Berufsrecht.
Die Technologie („Wie baut man einen Rechtsautomaten?“) einschließlich Überlegungen zur automatisierten Dokumentenerstellung und künstlicher Intelligenz im Recht sowie am Ende Blockchain sowie Smart Contracts schließen sich an.
Das Werk spricht ziemlich jeden Aspekt an, der gegenwärtig mit Legal Tech in Verbindung gebracht wird. Die einzelnen Beiträge sind recht unterschiedlich – einerseits euphorische Digitalisierungsberichte, andererseits abgewogene Überlegungen, was aus der bisherigen Rechtsinformatik beibehalten und mit neuen zum Teil dem Marketing entlehnten Begriffen übernommen werden kann. Insoweit macht das Werk deutlich, dass Legal Tech gegenwärtig alles andere als ein festgefügter Begriff ist.
Deutlich wird, dass die Rechtsinformatik in dem Sinn, wie sie beispielsweise Maximilian Herberger, der Ehrenvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages, versteht, bereits vieles in einer anderen Sprache beschrieben hatte: wie kann Technik das Recht unterstützen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss Technik beachten? Wie sind also die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen. Der zuletzt genannte Aspekt kommt vielleicht in der aktuellen, hier dokumentierten Diskussion um Legal Tech ein wenig zu kurz.
Es ist gut, dass Diskussionen unter modernen Begriffen neu aufgesetzt werden. Der EDV-Gerichtstag wurde in einer sprachlich anderen Zeit gegründet, das „EDV“ im Namen steht für Kontinuität bei der Behandlung von Themen, die nun teils mit dem neuen Begriff die Juristen beschäftigen, die teils aber eben doch neue Aspekte beinhalten. Das macht es so spannend.