Öffentliche Ausschreibung Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik 2018: Bewerbungen können bis zum 30. April eingereicht werden.
Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit über 25 Jahren mit dem wissenschaftlichen Austausch über die Chancen und Risiken, die die IT-Durchdringung und Modernisierung der Justiz mit sich bringt, beschäftigt. Dies erfolgt in erster Linie durch den jährlichen Fachkongress in Saarbrücken aber auch durch Symposien, die unterjährig zwischen den Tagungen stattfinden. In diesem Jahr wird der EDV-Gerichtstag zum 27. Mal vom 19. – 21. September in Saarbrücken unter dem Motto „Rechtspraxis digital: Probleme bewältigen – Zukunft gestalten“ tagen.
Seit 2015 schreibt der Deutsche EDV-Gerichtstag den Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik öffentlich aus, der Preis wird seit 2003 gemeinsam mit der juris GmbH vergeben. Ausgezeichnet wird eine herausragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Rechtsinformatik. Gerichte, Anwälte, Verwaltungen und universitäre Einrichtungen können potenzielle Kandidaten nominieren. Preiswürdig sind Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotential der Informatik zusammenführen, und zwar im juristischen Bereich, auf dem Feld der Informationstechnologie oder bei organisatorischen Leistungen in der Praxis. Die Nominierung soll eine durch Prägnanz überzeugende Begründung erhalten und ist an den Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. zu entrichten.
Bewerbungen für den diesjährigen Dieter Meurer Preis werden bis zum 30. April 2018 entgegen genommen: Deutscher EDV-Gerichtstag e.V., Prof. Dr. Stephan Ory, Universität des Saarlandes, Geb. C 3.1, 66123 Saarbrücken oder per E‑Mail an edvgt@jura.uni-sb.de