Das Ministerium der Justiz des Saarlandes richtet unter Beteiligung des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. eine Veranstaltung aus zum Thema:
Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz — die Zukunft der Justiz?
Mittwoch, 14. März 2018, 12:00 Uhr
in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin
In den Ministergärten 4, 10117 Berlin.
Im Anschluss an das Grußwort von Herrn Staatsskretär Roland Theis, Ministerium der Justiz des Saarlandes und die Vorträge von Frau Prof. Dr. Katharina Anna Zweig, Department of Computer Science, Algorithm Accountability Lab, TU Kaiserslautern und Herrn Jörn Erbguth, Legal Tech Consultant und externer Datenschutzbeauftragter, Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. schließt sich eine Podiumsdiskussion aus Sicht der Justiz, der Richter und der Rechtsinformatik an.
Teilnehmer der Podiumsdiskussion sind:
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.
Hier finden Sie das Programm als PDF-Flyer.
Um Anmeldung unter veranstaltungen@justiz.saarland.de wird bis spätestens 8. März 2018 gebeten.
Abstracts und Referenten:
In den USA sind algorithmische Entscheidungssysteme schon routinemäßig im Einsatz, wenn es um die Bewertung von Kriminellen geht. Die Initiative zu deren Einsatz geht auf Bürgerrechtsbewegungen zurück, die sich von Computern mehr Objektivität und Transparenz versprechen. In ihrem Vortrag zeigt Prof. Dr. Zweig auf, wie solche Systeme entwickelt werden, welche Fehler dabei passieren können und wie die Qualität der getroffenen Entscheidungen zu bewerten ist. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass solche Systeme auch in Deutschland in rechtlichen Prozessen eingesetzt werden, werden vermutlich in den nächsten Jahren viele ähnliche Systeme von Firmen und öffentlichen Stellen eingesetzt werden — und dementsprechend wegen Fehlentscheidungen selbst möglicherweise bald “vor Gericht stehen”. Darum ist es notwendig, sich schon heute mit der grundlegenden Technik dahinter auseinanderzusetzen und mit der Frage, wie man diese Technik nachvollziehbar gestaltet.
Professorin Dr. Katharina Anna Zweig ist Professorin für Informatik an der TU Kaiserslautern und leitet dort das Algorithm Accountability Lab, das sich der Frage widmet, wie algorithmische Entscheidungssysteme optimal geplant, entwickelt und evaluiert werden können. Sie hat auch federführend den deutschlandweit einzigartigen Studiengang Sozioinformatik entwickelt, der die Auswirkungen der Digitalisierung auf Individuum, Organisation und Gesellschaft modelliert und analysiert. Sie ist 2013 zur Junior Fellow der Gesellschaft für Informatik ernannt worden, wurde 2014 als eine von 39 “Digitalen Köpfen” ausgezeichnet und bekam 2017 den ars legendi Lehrpreis in Informatik und den Ingenieurswissenschaften. Sie berät Ministerien, die Landesmedienanstalten, Stiftungen und die Kirchen zu allen Themen rund um die Digitalisierung und ihre Auswirkung auf die Gesellschaft.
In der KI erreichen auf Deep-Learning basierende Systeme, inzwischen Trefferraten, die über denen menschlicher Entscheider liegen. Diese Systeme werden mit einer sehr großen Anzahl von Beispielen trainiert und nicht mehr mit Regeln programmiert. Sie werden auch zur juristischen Entscheidungsfindung eingesetzt. Prominente Anwendungsbereiche sind Predictive Policing und Sozialprognosen. Der hohen statistischen Qualität steht jedoch eine Ignoranz gegenüber Regeln und Grundwerten gegenüber, die dem System nie mitgeteilt worden sind. Das stellt uns vor das Dilemma: Können wir es uns leisten, für eine möglicherweise statistisch bessere Entscheidungsqualität des Deep-Learnings, unsere Dogmatik über Bord zu werfen? Welche Hilfestellung gibt uns dabei Art. 22 DS-GVO? Welche Verbesserungen lassen sich durch zusätzliche Begründungskomponenten und Algorithmen-TÜV erreichen?
Jörn Erbguth ist Diplom-Informatiker und Diplom-Jurist. An der Universität Genf forscht er zur Blockchain Governance. Er lehrt an der Geneva School of Diplomacy zur Auswirkung der IT auf Diplomatie und Internationale Beziehungen. Bei der juris GmbH war er technischer Leiter und CTO bei der Swisslex AG. Er ist UDIS-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, Legal Tech Berater und Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags.