Referent: | Meinhard Wöhrmann, Dipl.-Physiker, Leiter des Kompetenzzentrums für Bund-Länder-IT-Kooperation der Justiz Nordrhein-Westfalen,Oberlandesgericht Düsseldorf |
Präsentation: | Präsentation-Wöhrmann |
Protokoll: | Protokoll-BLK-II |
In ihrem Verwaltungsabkommen über die Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Fachverfahrens und die Vereinheitlichung der IT im Bereich der Justiz vom 08. Dezember 2017 haben die Landesjustizverwaltungen vereinbart, eine Kontroll- und Steuerungsstruktur für das Zusammenwirken aller IT-Verfahren der Justiz untereinander einzurichten und eine Abstimmung der fachlichen und technischen Architekturen vorzunehmen. Dies betrifft Neuentwicklungen, Neubeschaffungen und wesentliche Fortentwicklungen von IT-Anwendungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Auswirkungen auf das Zusammenwirken von Systemen und ihrer Schnittstellen haben. Ziel ist es, ein einheitliches Zusammenwirken der Komponenten sowie eine wirtschaftliche Programmpflege und einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.
Das im Auftrag der BLK von ihrer Arbeitsgruppe Architekturbüro entwickelte IT-Governance-Konzept beschreibt die Rollen und Verantwortlichkeiten in den Abstimmungs- und Prüfprozessen und legt damit die Kontroll- und Steuerungsstruktur im Sinne des Verwaltungsabkommens fest.
Im Rahmen der Abstimmungsprozesse soll sukzessive ein Zielbild der anzustrebenden IT-Architekturen entwickelt werden, an dem sich alle Entwicklungen auszurichten haben.
Dafür wurde das BLK-Architekturbüro mit vier unabhängigen operativen IT-Architekten sowie beratenden technischen und fachlichen Architekten der drei Neuentwicklungen dabag, AuRegis und gefa eingerichtet. Das BLK-Architekturbüro wird darüber hinaus durch Architekten der angebundenen eAkten-Systeme, Textsysteme und Kommunikationsplattformen unterstützt. Welche Themen zurzeit im Fokus der Arbeit des BLK-Architekturbüros stehen, wird im Rahmen des Vortrags vorgestellt.