Protokoll:
Protokoll der aktuellen Stunde
Präsentationen:
Schuster — Innovative Siegel und Signaturlösungen nach eIDAS für die Justiz
Einleitung: Dr. Astrid Schumacher, Referatsleiterin im BSI, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des EDV-Gerichtstags
Ab dem 01.07.2016 können in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR Vertrauensdienste nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung, angeboten werden. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.
Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.
Aus diesem aktuellen Anlass wird im Rahmen einer „Aktuellen Stunde“ im Rahmen des diesjährigen EDV-Gerichtstags ein kurzer Einblick in die (rechtlichen und technischen) Möglichkeiten in Deutschland, eIDAS umzusetzen und von den neuen Mechanismen zu profitieren, geboten.
1. Titel: Innovative Siegel — und Signaturlösungen nach eIDAS für die Justiz
Durch die Regelung der eIDAS werden neue Möglichkeiten bei Vertrauensdiensten geschaffen. Da das geplante neue Vertrauensdienstegesetz Änderungen in den einzelnen Fachgesetzen erfordern wird, kann der Gesetzgeber entscheiden wie er den Verweis auf die qeS nach dem Signaturgesetz verändern wird. Dem Gesetzgeber stehen jetzt auch folgende Vertrauensdienste zur Verfügung
› Elektronische Signaturen, auch als Fernsignatur möglich
› Elektronische Siegel
› Zeitstempel
› Elektronischer Zustellservice.
Referent: Markus Schuster, Leiter Vertrieb, intarsys consulting GmbH,
Vorsitzender des Bitkom Arbeitskreis Anwendung elektronischer Vertrauensdienste
2. Titel: Profitieren von eIDAS: Neue elektronische Vertrauensdienste zur Prozessoptimierung
Für den Informationsaustausch können die Akteure im juristischen Bereich in Zukunft auf eine Vielzahl neuer elektronischer Möglichkeiten zurückgreifen. Veröffentlichungen, Mitteilungen, Erklärungen und andere Dokumente können mit elektronischen Siegeln versehen werden. Elektronische Posteingänge erhalten Zeitstempel. Kläger, Beklagte und Richter können elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben ohne dass Sie eine eigene Signaturkarte besitzen. Spannende, neue Prozessoptimierungen sind seit 01. Juli 2016 möglich.
Referent: Matthias Matuschka, Direktor Öffentliche Verwaltung, Key Account Management für Bundesbehörden, Bundesdruckerei GmbH