Moderation: | Dr. Astrid Schumacher, Leiterin des Fachbereichs BL 1: Informationssicherheitsberatung und Geheimschutz im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn |
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und Honorarprofessor an der Universität Leipzig | |
Referenten: | Univ.-Prof. Dr. Mario Martini, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften – Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht/Leiter des Forschungsbereichs „Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung“, Speyer |
Björn Beck, Staatsanwalt, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg – Referat für Information und Kommunikation, Stuttgart | |
Protokoll: | Protokoll |
Präsentation: | Präsentation_Prof_Martini |
Verwaltung und Justiz kommen um KI/AI und Legal Tech nicht herum – schon wegen der Breite der Begriffe und der Vielfalt der von ihnen erfassten Phänomene. Digitalisierung der Arbeitsprozesse in den Bereichen der „Bürotechnik“, der Kommunikation sowie der Informationserfassung, ‑aufbereitung und ‑vermittlung sind in Verwaltung und Justiz längst Realität – wenn auch nicht flächendeckend. Der Arbeitskreis setzt dies voraus und widmet sich der qualitativ nächsten Stufe – algorithmusgesteuerter Entscheidungs(vorbereitungs)prozesse in Verwaltung und Justiz. In traditionell von Papier und Menschen geprägten Organisationen, deren Rechtsrahmen die Digitalisierung nur ansatzweise reflektiert, wirft dies Fragen auf. Das unionsrechtliche Verbot automatisierter Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO) setzt eine Grenze, die indes nicht absolut gilt. Die Justiz ist doppelt betroffen: durch algorithmusgesteuerte Entscheidungs(vorbereitungs)prozesse bei der eigenen Aufgabenerledigung sowie – in den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten – als Kontrollgegenstand.
Der Arbeitskreis will über die Perspektiven algorithmusgesteuerter Entscheidungs(vorbereitungs)prozesse in Verwaltung und Justiz sowie bereits verwirklichte Ansätze informieren. Diese Entwicklungen sind nicht frei von Problemen – neben solchen der technischen Realisierung vor allem auch in Bezug auf (verfassungs-)rechtliche Voraussetzungen und Grenzen. Diese werden als Herausforderungen begriffen, die es rechtsstaatskonform zu bewältigen gilt.
Univ.-Prof. Dr. M. Martini widmet sich den übergreifenden Herausforderungen, denen sich Verwaltung und Justiz zu stellen haben, aus einer eher strukturell-analytischen Perspektive. Er leuchtet insbesondere die rechtsstaatlichen und demokratietheoretischen Problemfelder aus, die sich mit dem Einsatz automatisierter und entscheidungsunterstützender Systeme verknüpfen. StA B. Beck bringt die Perspektive der Justiz ein. Als Leiter einer einschlägigen Arbeitsgruppe der BLK verantwortet er u.a. an dem Themenpapier „Einsatz kognitiver Systeme in der Justiz“ und wird den Akzent auf die operativ-praktische Sicht legen. Er wird dabei unterschiedliche Einsatzfelder vorstellen, in denen neue Technologien die Justiz entlasten könnten.