Moderation: | Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Universität Leipzig |
Prof. Dr. Georg Borges, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | |
Referenten: | Leitender Staatsanwalt iR Hofrat Dr. Schneider, Konsulent in der Abteilung Rechtsinformatik, Info-mations- und Kommunikationstechnologie im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz der Republik Österreich, Wien |
Dipl.-Ing. Robert Behr, Leiter Produktmanagement Justiz in der Bundesrechenzentrum GmbH, Republik Österreich, Wien | |
RA Christian Drews, LL.M.EUR., Direktor Recht und Regulierung, Governikus GmbH & Co. KG, Bremen | |
Protokoll: | Protokoll |
e‑Evidence (Grenzüberschreitender Austausch im Rahmen der Europäischen Ermittlungsanordnung)
Mit der Schaffung eines sicheren elektronischen Austausches von europäischen Ermittlungsanordnungen und Rechtshilfeersuchen, sowie für die sichere Übermittlung der Beweisergebnisse zwischen den Justizbehörden werden grenzüberschreitende Verfahren beschleunigt und der Anwendungsbereich von e‑CODEX (e‑Justice Communication via Online Date Exchange) erweitert. Das österreichische Justizministerium leitet das EU-Förderprojekt „EXEC“ („Electronic Xchange of e‑Evidences with e‑CODEX“), an dem 16 Partner aus 13 Mitgliedstaaten teilnehmen. Das Projekt entwickelt den sicheren Transport der Formulare und der Beweisergebnisse. Außerdem ist Österreich am Schwesterprojekt „E2E“ („Evidence2e-CODEX“) beteiligt, das die digitalen Beweisdaten für die elektronische Übermittlung sicher verpackt. Bereits Anfang nächsten Jahres soll der Echtbetrieb auf der von der EU-Kommission errichteten e‑Evidence-Plattform starten.
Glanz und Elend der eIDAS-VO — Zwischenfazit aus Sicht der Praxis
Mitte nächsten Jahres steht die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste zur Überprüfung an.
Seit 2016 gelten die Regelungen über die Vertrauensdienste der eIDAS-VO und seit 2018 sind die Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identitäten in Kraft. Es soll gezeigt werden, welchen Entwicklungen es in der Praxis, aber auch auf dem Gebiet der deutschen Gesetzgebung gab. Verbunden werden soll dies mit einem Ausblick, was in dem Überprüfungsbericht der Kommission enthalten sein könnte.