Referenten: | Ingo Glaser (M. Sc.), Lehrstuhl für Software Engineering betrieblicher Informationssysteme (sebis), Technische Universität München |
Laura Drechsler, Ph.D., Brussels Privacy Hub, Freie Universität Brüssel | |
Moderation: | Prof. Dr. Christoph Sorge, juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Rigo Wenning, Rechtsanwalt, Legal Counsel W3C |
Präsentation: | Präsentation-Glaser |
[zum IRIS-Beitrag: Named Entity Recognition, Extraction, and Linking in German Legal Contracts von Ingo Glaser, Bernhard Waltl, Florian Matthes]
Referent: Ingo Glaser
Die Digitalisierung trifft heutzutage nahezu jede Domäne. Eine stetig steigende Zahl an digitalisierten Dokumenten ist hierbei nur ein Indikator. In der Rechtsdomäne liegen die digitalisierten Dokumente allerdings meist in unstrukturierter Form vor, was die Verarbeitung durch Computersysteme stark einschränkt. Daher befasst sich dieser Vortrag zunächst mit der semantischen Vertragsanalyse mittels Named Entity Recognition (NER). Hierzu wurden unterschiedliche NER Verfahren in Apache UIMA Pipelines integriert. Zudem verändert die Digitalisierung aus unserer Sicht langfristig nicht nur das Medium der textuellen Repräsentation, sondern auch den Erstellungsprozess. Im zweiten Teil des Vortrags wird daher ein innovativer Ansatz präsentiert, um Rechtspraktiker im Dokumenterstellungsprozess zu unterstützen. Dieser Ansatz ermittelt zu einer gegebenen Textpassage, basierend auf unterschiedlichen Ähnlichkeitsmaßen, automatisch relevante Inhalte aus Kommentaren und Praxisbüchern.
Referentin: Laura Drechsler
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte („Richtlinienvorschlag Digitale Inhalte“) versucht, der Tatsache legislativ Rechnung zu tragen, dass Internetnutzer online für gewisse „kostenlose“ Dienstleistungen mit ihren personenbezogenen Daten „bezahlen“. Der Richtlinienvorschlag “Digitale Inhalte” bestimmt, dass die bekannten europäischen Gewährleistungsregeln auch auf den Erwerb von digitalen Inhalten Anwendung finden und dies nicht nur bei einer Bezahlung mit Geld, sondern eben auch wenn die Gegenleistung aus personenbezogenen Daten besteht. Während die Ausdehnung der Gewährleistungsrechte auf Kaufverträge über digitale Inhalte im Gesetzgebungsprozess in Brüssel begrüßt wird, erntet die Anwendung auf „kostenlose Dienste“ viel Kritik. Hauptkritikpunkte sind die mögliche Inkompatibilität des Gesetzesvorschlags mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der mögliche Verstoß gegen die Natur des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten, da dies eine Gleichstellung von Daten und Geld beinhalten würde. Der Beitrag „Data As Counter-Performance: A New Way Forward Or A Step Back For The Fundamental Right Of Data Protection?” (Originalsprache Englisch) für die IRIS 2018 versucht den Richtlinienvorschlag mit seinen Kritikpunkten zu versöhnen, in dem er einerseits den Richtlinienvorschlag als ein zusätzliches Mittel betrachtet, um das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten in die Praxis umzusetzen, und andererseits auch die praktischen Möglichkeiten betont, die ein besseres Zusammenspiel von europäischen Datenschutzrecht und europäischen Verbraucherschutzrecht bringen könnte.