Moderation: | Prof. Dr. Christoph Sorge, Professur für Rechtsinformatik, Rechtswissenschaftliche Fakultät sowie kooptierter Professor der Fachrichtung Informatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken |
Rigo Wenning, Rechtsanwalt, European Resaerch Consortium for Informatics and Mathematics | |
Referenten: | Prof. Dr. Erich Schweighofer, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien |
Dr. Peter Ebenhoch, Senior Consultant, Partner, effectas GmbH, Zug (Schweiz) | |
Dr. Günther Schefbeck, Stabsstelle Parlamentarismusforschung, Parlament der Republik Österreich, Wien | |
Protokoll: | Protokoll |
Präsentationen: | Präsentation Dr. Schefbeck |
Das Motto des diesjährigen Internationalen Rechtsinformatik Symposions (IRIS 2019) lautete „the Internet of Things“. Ein sehr breites Thema, das sowohl das autonome Fahren als auch Smart Cities, Big Data und Data Value Chains umfassen kann. Dementsprechend breit gefächert waren auch die Beiträge. Zum Vortrag kommen auf dem EDV-Gerichtstag allerdings nur bestimmte Teilaspekte.
Zuerst soll die Frage der Interoperabilität der Daten und auch der auf die Daten zu beziehenden Regeln und Metadaten beleuchtet werden. Im Internet der Dinge, wie auch schon im real existierenden Wirtschaftsleben, sind die Datenmengen so riesig, dass man nur mit Hilfe des Computers den juristisch gebotenen Überblick behalten kann. Damit stellt sich die Frage, wie die Daten von einem System in ein anderes gelangen können und wie man nicht nur die Daten, sondern auch die sie betreffenden Regeln transportiert. Natürlich ist der Zusammenhang mit dem schon mehrfach vorgestellten strukturierten Parteivortrag nicht zufällig.
Die Datenflut bringt uns auch in der Justiz neue Erkenntnisse: Deep Learning Systeme fördern verborgene Strukturen zu Tage und helfen bei der Entscheidungsfindung. Auf der IRIS wurde die KI nicht nur positiv betrachtet.
Der Zusammenhang von Interoperabilität, der Entstehung von gigantischen Data lakes und dem aus diesen gewonnenen Wissen ist nicht zu widerlegen. Interessant ist es daher, die gefährlichen Stellen eines solchen Systems zu beleuchten.
Die Datenflut kann auch positiv genutzt werden. Das Projekt „Many Laws“ macht die Nutzung von Legal Analytics für die Zivilgesellschaft und die Parlamente nutzbar. Damit können Gesetzesvorhaben analysiert oder Gesetze verschiedener Länder miteinander verglichen werden.