Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in das innerstaatliche Recht bringt zahlreiche neue Rechtspflichten, die auch von der Justiz zu beachten sind. Auch bei den anzuwendenden Standards gibt es Neuerungen. Betroffen sind die Justizportale von Bund und Ländern ebenso wie die Internetauftritte und –angebote aller Gerichte und Staatsanwaltschaften. Auch Apps der Justiz für Smartphones oder Tabletts sind zukünftig barrierefrei zu gestalten.
Hierzu werden die folgenden Schwerpunkte in drei übersichtlichen Themenblöcken behandelt:
Welche Rechtspflichten zur Barrierefreiheit gibt es für die Justiz?
Die Präsentation gibt – ausgehend von den neu eingefügten Regelungen in §§ 12a ff. BGG und §§ 3 ff. BITV 2.0 – einen Überblick über neue Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit und informiert über die von der Justiz zukünftig zu beachtenden Vorgaben.
Referent:
RiFG Andreas Carstens, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter, Mitglied der Fachgruppe Jura im DVBS e.V.
Die Präsentation zeigt – vom Content-Management-System bis zur Arbeit der Online-Redakteure — auf, wie sich die einzuhaltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit in der Praxis umsetzen lassen und worauf hierbei zu achten ist.
Referentin:
Fauke Onken, Hessischer Rundfunk (IT-Planung und Softwareentwicklung), langjährige Mitarbeit in Projekten des DVBS e.V. zur Barrierefreiheit
Die Präsentation stellt die neu geschaffenen Überwachungsstellen zur Barrierefreiheit der Informationstechnik vor und erläutert, worauf die Überwachungsstellen bei der Überprüfung von Websites und mobilen Anwendungen der Justiz zukünftig achten werden.
Referentin:
Ulrike Peter, Freie Hansestadt Bremen, Leiterin der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik