Bund-Länder-Kommission
Der ERV im e²-Verbund — Stand und Umsetzung in Niedersachsen
Donnerstag, 22.9.2016, 13.20 – 13.45 Uhr, HS 0.18
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet die Justiz in weiten Teilen spätestens ab 2022 insbesondere mit Rechtsanwälten ausschließlich elektronisch zu kommunizieren. Bereits im Vorfeld müssen die Gerichte den elektronischen Zugang ab dem 1. Januar 2018 ermöglichen, wobei den Ländern eine so genannte Opt-out-Klausel für zweimal ein Jahr zur Verfügung steht. Von dieser Opt-out-Klausel wird Niedersachsen keinen Gebrauch machen.
Vom elektronischen Rechtsverkehr zu unterscheiden ist die Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Während sich der elektronische Rechtsverkehr auf die Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten bezieht, umfasst die elektronische Akte die Speicherung der elektronischen Eingänge sowie der intern erstellten Dokumente. Sobald die Gerichte empfangsbereit werden, werden Medienbrüche unumgänglich. Elektronische Dokumente müssen ausgedruckt werden, damit sie zur rechtsverbindlichen Papierakte genommen werden können. Die Justiz wird zur Druckstraße. Ohne eine elektronische Akte würde dieser Zustand dauerhaft fortbestehen.
Zur aufgaben- und kostenteilenden Bewältigung der Herausforderung haben sich die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zum Entwicklungs- und Pflegeverbund „e²“ zusammengeschlossen. „e²“ steht für den Anspruch „ergonomisch-elektronisch“: Es wird eine elektronische Arbeitsumgebung für die Gerichte und ihre Bediensteten geschaffen, die nicht nur funktional ist, sondern mit ihrer besonderen ergonomischen Ausrichtung den Mehrwert elektronischer Sachbearbeitung erkennen lässt und in die Praxis trägt. Während Niedersachsen die Entwicklung des Textverarbeitungsprogramms e²T übernommen hat, werden die elektronische Akte e²A von Nordrhein-Westfalen, der elektronische Postein- und ‑ausgang e²P von Hessen und das Saalmanagement e²S von Sachsen-Anhalt entwickelt.
Innerhalb der niedersächsischen Justiz wurden die Kompetenzen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Programm „elektronische Justiz Niedersachsen“ (eJuNi) gebündelt. Ziel von eJuNi ist es, die große Chance der Digitalisierung zu nutzen und die Geschäftsprozesse auf eine elektronische Arbeitstechnik umzustellen.
Diese Umstellung ist für die Gerichte als Organisation, in erster Linie aber für die Bediensteten mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden. Nicht zuletzt e²T soll hier mit seinem hohen Automatisierungsgrad in der Textverarbeitung die Arbeitsabläufe vereinfachen und so für eine positive Begleitung des Veränderungsprozesses sorgen.