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Referenten: | Henning Schumacher, Oberstaatsanwalt, Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Köln |
Präsentationen: | Präsentation-Schumacher |
Protokoll: | Protokoll-BLK-II |
Der Justiz-IT-Betrieb in den Bundesländern ist aktuell durch stark heterogene technische Strukturen gekennzeichnet. Es gibt sehr unterschiedliche Ansätze, die von justiz-eigenen Rechenzentren mit zentraler Datenhaltung und der Bereitstellung vollständiger Arbeitsplätze über verschiedene Dienstleistermodelle bis zu vollständig dezentraler Technik und Datenhaltung reichen. Eine Konsolidierung dieser Vielfalt böte Chancen zur Standardisierung des Betriebs, zur Steigerung der Betriebssicherheit, zu besserer Wirtschaftlichkeit und erfolgreicherer Personalgewinnung. In der Bundesverwaltung ist ein Konsolidierungsprozess mit dem Ziel einer kleinen Zahl leistungsfähiger Rechenzentren bereits angelaufen. Trotz oder gerade wegen der Besonderheiten der Justiz und des Anspruchs einer hohen Eigenständigkeit im IT-Betrieb könnte es sich auch für die Justiz der Länder lohnen, über einen betrieblicher Verbund über Landesgrenzen hinweg, aber in Organisationshoheit der Justiz nachzudenken. Eine solche „Justiz-Cloud“ würde die Eigenständigkeit der Dritten Gewalt stärken. Sie könnte dabei in unterschiedlicher Ausprägung konzipiert werden, von Infrastructure as a Service bis zur umfassenden Bereitstellung kompletter Facharbeitsplätze. Der sinnvolle Ansatz des Gemeinsamen Fachverfahrens in der Softwareentwicklung könnte so eine Ergänzung in betrieblicher Hinsicht erfahren. Derzeit gibt es sicherlich hierzu noch mehr Fragen als Antworten; der Vortrag will diese zusammenstellen und mögliche Handlungswege aufzeigen.