Referenten: | Heiko Glandt, Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, E‑Government und IT-Steuerung, Referat E‑Government-Infrastruktur, Länderkooperationen |
Michael Lotz, Ministerialdirigent, Leiter der Abteilung II (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtsanwälte und Notare) Ministerium der Justiz und für Europa, Baden-Württemberg |
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Jens Kirchner, Notar, München, Vorsitzender des Beirats der NotarNet GmbH und Mitglied des EDV-Ausschusses der Bundesnotarkammer |
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Moderation: | Dr. Astrid Schumacher, Fachbereichsleiterin, Fachbereich B1 Beratung und Unterstützung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Präsentation: | Präsentation-Glandt |
Protokoll: | Protokoll-dig-Urkunden-Bescheide |
Im Rahmen des IT-Planungsrats werden derzeit interoperable Servicekonten (ggf. mit Postfachfunktion) diskutiert. Die Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats zu den QR-Codes beschäftigt sich derzeit mit besonderen Fragestellungen zur Verwendung von QR-Codes auf Verwaltungsdokumenten. Eine der Fragestellungen ist, inwieweit QR-Codes in Verbindung mit Servicekonten und entsprechenden Postfächern genutzt werden könnten, das Schriftformerfordernis nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder erfüllen zu können. Es handelt sich um eine vom IT-Planungsrat beschlossene Maßnahme, die von den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geleitet wird.
Referent ist Heiko Glandt, Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, E‑Government und IT-Steuerung, Referat E‑Government-Infrastruktur, Länderkooperationen.
Kann sich das Zwangsvollstreckungsverfahren nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Januar 2018 einer weiteren Digitalisierung verschließen? Visionäre Überlegungen gehen sogar dahin, dass weite Teile des Zwangsvollstreckungsverfahrens — beginnend mit dem Vollstreckungsauftrag des Gläubigers — medienbruchfrei mit strukturierten Datensätzen automatisiert durchlaufen werden.
Herr Ministerialdirigent Lotz, Leiter der Abteilung II (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtsanwälte und Notare) Ministerium der Justiz und für Europa, Baden-Württemberg, berichtet über die aktuelle Diskussion hierzu in der Länderarbeitsgruppe E‑Justice. Hierbei geht er auf die sich stellenden rechtlichen Probleme ein und richtet zudem den Blick auch auf andere europäische Verfahrensordnungen, die bereits ein elektronisch ablaufendes Zwangsvollstreckungsverfahren kennen. Darüber hinaus werden die derzeitigen Lösungsmodelle — wie beispielsweis die Schaffung eines elektronischen Titelportals, die Ausweitung der §§ 754a, 829a ZPO oder die Automatisierung des Verfahrens auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses — angesprochen.
Das elektronische Urkundenarchiv der Notare ist die Basis für weitere Schritte im elektronischen Rechtsverkehr: Die Urkunde muss nicht zusätzlich in den Grundakten/Registerakten der Gerichte gespeichert werden. Die elektronischen Akten der Justiz können entlastet werden. Für die vollwertige Nutzung der elektronischen Urkunde im elektronischen Rechtsverkehr muss ein Äquivalent für die Funktion der Ausfertigung in der Papierwelt gefunden werden.
Herr Notar Kirchner aus München ist der Vorsitzende des Beirats der NotarNet GmbH und Mitglied des EDV-Ausschusses der Bundesnotarkammer.