Referenten: | Athena Markides, Young Barrister Committee |
Paul Keleher QC, Barrister, 25 Bedford Row, Mitglied des Bar Council, Working Group Digital Case System in the Criminal Court | |
Anne Paschke, Akademische Rätin a.Z., Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht Universität Passau | |
Moderation: | Prof. Dr. Georg Borges, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes |
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, Honorarprofessor Universität Leipzig (Diskussionsleitung) | |
Präsentation: | Präsentation-Markides Präsentation Keleher Präsentation-Paschke |
Protokoll: | Protokoll-e-Prozess |
Das Vereinigte Königreich hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, sein Justizsystem grundlegend zu reformieren, um die Chancen der Digitalisierung für die Justiz in vollem Umfang zu nutzen. Man erhofft sich aus der — mit der Digitalisierung verbundenen — Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren einen effizienteren Ressourceneinsatz insbesondere in einfach gelagerten Fällen.
Der Zugang zum digitalisierten Prozess soll auch für Nichtjuristen ohne kostspielige anwaltliche Vertretung erreichbar sein – z.B. mit leicht verständlichen und online ausfüllbaren Formularen. Auch die Barrierefreiheit lässt sich digital fördern. Vorgesehen ist, das Justizsystem mit einem System auszustatten, über das möglichst alle gerichtlichen Verfahren online initiiert und gerichtsintern dann über ein Verfahrensmanagement digital unterstützt werden können. Einige zivilrechtliche Verfahren sollen komplett online ablaufen, z.B. in den dafür besonders geeigneten Schadensersatzprozessen bei niedrigen Streitsummen oder Kinderunterhaltsverfahren. Dabei kann teilweise auf Anwälte und Richter verzichtet werden.
Die Reform zielt darauf ab, die Richter dabei zu unterstützen, verstärkt online außerhalb der Gerichtsgebäude zu arbeiten und in geeigneten Fällen allein aufgrund der bei ihnen eingereichten elektronischen Dokumente zu entscheiden. Zukünftig soll es in bestimmten Fällen virtuelle Anhörungen geben, die es den Anwälten, Parteien und Zeugen erlauben, mit Telefon oder Videokonferenz teilzunehmen. Da oft Reisezeiten und Ausfallzeiten entfallen, erhofft man sich mehr Verlässlichkeit bei der zeitlichen Planung von Strafverfahren.
Weitere IT-Instrumente unterstützen die Strafjustiz: In fast allen Strafgerichten ist mittlerweile High-Speed-WiFi eingerichtet, die Staatsanwaltschaften speichern ihre Dokumente in IT-Clouds ab. In der Mehrzahl der Fälle können die Dokumente digital zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft transferiert werden. Leitgedanke zukünftiger Planungen ist der Grundsatz „Digital by default“. Dennoch gilt es auch, Herausforderungen zu überwinden, die vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung der Richter und Anwälte liegen.
Referenten: