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European Work on E-Justice – EU-Verordnungsentwurf zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit – mit Präsentationen
16. September 2022 @ 9:00 – 10:30
Präsentationen:
Dr. Thomas Gottwald/Mag Julia Wasmayr: EU Digitalisierungsverordnung und eJustiz in Österreich
Gösta Petri: Proposal for a Regulation on the digitalisation of judicial cooperation
Julia von Seltmann, Bundesrechtsanwaltskammer: Verordnungsentwurf zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Zivil-,Handels- und Strafsachen
Kurzbeschreibung:
Mit dem Vorschlag einer Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit vom 1.12. 2021 (COM 0221 759 final) will die Kommission digitale Kommunikationskanäle zum Standard für grenzüberschreitende Gerichtsverfahren machen. Sie will den Parteien die elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden oder die Einleitung von Gerichtsverfahren gegen eine Partei aus einem anderen Mitgliedstaat, die Nutzung von Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen ermöglichen und die die digitale Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nationalen Behörden und Gerichten sicherstellen. Ziel ist es daher, den Zugang zur Justiz und die Effizienz und Robustheit der Kommunikationsflüsse im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden innerhalb der EU in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern.
Die Referenten der EU- Kommission, des Bundesministeriums der Justiz, der Bundesrechtsanwaltskammer und des österreichischen Bundesministeriums für Justiz werden aus verschiedenen Blickwinkeln den derzeitigen Diskussionsstand über den Verordnungsentwurf aufbereiten. Zwar dürfte über das Ziel einer verstärkten Nutzung digitaler Instrumente in der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit Einigkeit bestehen, zumal von einer Reduzierung des Aufwands für grenzüberschreitende Prozesse auch eine Stärkung des in Art. 47 EU-Grundrechtecharta festgelegten Rechts auf ein faires Verfahren zu erwarten ist. Im Detail sind aber noch einige Fragen zu klären, insbesondere, in welchem Maße die bereits existierenden oder im Aufbau begriffenen mitgliedstaatlichen IT-Systeme auf dem Gebiet des Justizwesens einschließlich der jeweils verwendeten Standards (zum in Deutschland der OSCI-Standard und die Nutzung besonderer elektronischer Postfächer) weiterhin einsatzfähig bleiben oder Neuentwicklungen in den Mitgliedstaaten erforderlich sein werden. Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatsekretär a.D. und Rechtsanwalt, wird in die Thematik des Arbeitskreises einführen, Prof. Dr. Georg Borges (geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlands) die Diskussionen moderieren.
Referent*innen:
Malte Büttner, Referent im Bundesministerium der Justiz
Dr. Thomas Gottwald, Oberstaatsanwalt, Bundesministerium für Justiz, Österreich
Julia Wasmayr, Bundesministerium für Justiz, Österreich
Carl Gösta Petri, Referat für IT and Dokumentenmanagement, Generaldirektion Justiz, EU-Kommission
Julia von Seltmann, Geschäftsführerin, Bundesrechtsanwaltskammer
Einführung und Moderation:
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig
Prof. Dr. Georg Borges, Universität des Saarlandes