Moderation: | Prof. Dr. Christoph Sorge, Professur für Rechtsinformatik, Rechtswissenschaftliche Fakultät sowie kooptierter Professor der Fachrichtung Informatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken |
Referenten: | Prof. Dr. Georg Borges, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken |
Dr. Thomas Kleinbauer, Fachrichtung Sprachwissenschaft und Sprachtechnologie, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | |
Protokoll: | Protokoll |
Präsentation Prof. Dr. Sorge
Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Zukunftstechnologie — doch sie geht in vielen Fällen mit der umfangreichen Sammlung und Verknüpfung personenbezogener Daten einher. Lassen sich die Potentiale der KI dennoch nutzen, ohne den Datenschutz aufzugeben?
Prof. Dr. Christoph Sorge wird in seiner Einführung grundlegende technische Aspekte erläutern. Prof. Dr. Georg Borges schließt unter dem Titel “Von Alexa bis zum autonomen Fahren: Sensordaten als datenschutzrechtliche Herausforderung” mit einer juristischen
Betrachtung an. Er widmet sich anhand von Fallgruppen der Frage, ob, wie, und warum die Verarbeitung von Sensordaten durch KI datenschutzrechtskonform erfolgen kann.
Das Beispiel “Alexa” wird auch im Vortrag von Dr. Thomas Kleinbauer aufgegriffen. Im EU-geförderten Forschungsprojekt COMPRISE untersucht er mit internationalen Partnern, wie sprachbasierte Assistenzsysteme technisch so gestaltet werden können, dass die Privatsphäre ihrer Nutzer möglichst unangetastet bleibt.
Auf Grundlage dieser juristischen und technischen Betrachtungen soll in der Abschlussdiskussion der Versuch unternommen werden, die Ausgangsfrage zu beantworten: KI und Datenschutz — (wie) passt das eigentlich zusammen?