Neue Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung von
Cybercrime
‑ Erweiterung der gesetzlichen Handlungsoptionen
Donnerstag, 22.09.2016, 15.00 Uhr, HS 0.06
Moderation: |
Dieter Kesper, Oberstaatsanwalt; Staatsanwaltschaft Köln |
Referenten: |
Dr. iur Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph Burchard, Goethe Universität Frankfurt am Main |
Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt; Staatsanwaltschaft Köln |
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Carsten Rosengarten, Oberstaatsanwalt; Generalstaatsanwaltschaft Celle |
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Präsentation und Protokoll | Dominik Brodowski — Neue Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung von Cybercrime
Neue Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung von Cybercrime — Protokoll |
Durch die unter Schlagworten wie „Internet der Dinge“ und
„Industrie 4.0“ stetig voranschreitende Digitalisierung aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens steigt die Zahl potentieller Gefährdungsvektoren erheblich an. Besonders die in Form einer arbeitsteiligen Schattenwirtschaft zu beobachtende Proliferation hochwertiger Angriffstechniken lässt eine Intensivierung und Effektivierung krimineller Aktivitäten besorgen. Aus der Digitalisierung folgt auch eine aus grundrechtlicher Perspektive gesteigerte Relevanz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Die Referenten beleuchten aus Sicht der Rechtswissenschaft und der Strafverfolgungspraxis das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten, Eingriffsnormen und technischer Innovation. Bedarf effektive Strafverfolgung der Erweiterung der gesetzlichen Handlungsoptionen?
Dr. Dominik Brodowski ist im Projekt “Open Competence Center for Cyber Security” (OpenC3S) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Oberstaatsanwalt Carsten Rosengarten ist Dezernent der Zentralen Stelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (ZOK) bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, wo er für strategische Aspekte und operative Verfahrensunterstützung im Phänomenbereich Internetkriminalität zuständig ist. Markus Hartmann ist Oberstaatsanwalt in Köln und leitet die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte nordrhein-westfälische Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW).“