In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung haben Bürgerinnen und Bürger heute die Möglichkeit, einen Besuchstermin bei Behörden oder öffentlichen Einrichtungen online zu vereinbaren. Eine solche bürgerfreundliche Terminvergabepraxis wird nun auch von der Justiz angeboten, insbesondere im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wo häufig eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht erforderlich ist. Das Angebot einer Online-Terminvereinbarung reduziert Wartezeiten, vereinfacht die Zeitplanung von Bürgerinnen und Bürgern und der Gerichte und verkürzt Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus können viele für die Vorgangsbearbeitung erforderliche Informationen bereits im Vorfeld elektronisch abgefragt und von den Bürgerinnen und Bürgern eigenständig vorab eingegeben werden. Das von der NRW-Justiz eingesetzte Programm ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Buchung von Terminen zu bestimmten Dienstleistungen über das Internet, wie beispielsweise einem Erbscheins Antrag oder einem Antrag auf Erteilung von Beratungshilfe:
http://www.justiztermine.nrw.de/
Die Online-Terminbuchung der Justiz in Nordrhein-Westfalen. Das Angebot wird schrittweise ausgebaut. Zurzeit bieten bereits 17 Gerichte die Online-Terminbuchung an.
Referenten:
Joachim Klein, Ministerialrat, Referent, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Pascal Kostkowski, Justizoberinspektor, Redaktion Justiz-Online, Oberlandesgericht Düsseldorf
Wiebke Westphal, Justizamtsrätin, Redaktion Justiz-Online, Oberlandesgericht Düsseldorf
Aufzeichnung: Online-Terminbuchung