Es soll dargestellt werden, inwieweit nach geltendem Recht die richterliche Anhörung im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowie in Freiheitsentziehungssachen im Wege der Videoübertragung zulässig ist und ob insoweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Referent:
Dr. Jörg Krämer, Richter am Amtsgericht, Referent, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat II 2 (Betreuungsrecht)