Symposium: “Brauchen wir das beA+ mit besserer Software und optimierter Ausrichtung auf den Kanzleialltag?”
Montag, 5. März 2018, 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
Saarländische Landesvertretung,
In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Präsentationen der Veranstaltung:
Was für ein beA+ noch auf dem Zettel steht
Sicherheits- und Risikomanagement im ERV
Kryptografische Alternativen zum Hardware Security Module (HSM)
eIDAS-Vertrauensdienste als neue Standardverfahren
Aktueller Stand bei der De-Mail als Zugang zu den Gerichten
Anforderungen an ein beA+ aus der anwaltlichen Praxis
EGVP-Komponenten im Lichte der Sicherheitsdiskussion
ergänzende Informationen:
Leitfaden Visualisierung und Erzeugung des elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB)
http://www.xjustiz.de/Browseranwendung/index.php
Stylesheets für das Visualisieren eines rücklaufenden eEB in der Justizbehörde
http://www.xjustiz.de/stylesheets/index.php
Blick in die Zukunft – beA ist doch erst der Anfang
Inhalt der Veranstaltung:
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es zwar eine passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Aber es gibt das beA nicht, es ist wegen Sicherheitsproblemen abgeschaltet. „Ein Desaster“ hat die NJW das bezeichnet.
Ob und wie das beA im Rahmen der gegebenen Architektur mit vertretbarem Aufwand in einer vertretbaren Zeit hinreichend sicher in Betrieb genommen werden kann, ist Sache der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die hierzu nach § 31 BRAO beauftragt ist und insbesondere die §§ 19 ff der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) zu beachten hat.
Für die Zukunft der digitalen Justiz ist viel wichtiger, ob die Architektur und die Anforderungen an das Anwaltspostfach fortentwickelt werden – zu einem beA+.
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERVG) datiert vom Oktober 2013, die Vorarbeiten sind älter. Es lohnt der Frage nachzugehen, wie das beA fortentwickelt werden kann und welche Möglichkeiten der elektronischen Justiz mittel- und langfristig zusätzlich zur Verfügung stehen – zum Nutzen von Anwälten, Justiz und Bürgern.
Das beA wurde auf vielen Tagungen des EDV-Gerichtstages debattiert. Der EDV-Gerichtstag hat den elektronischen Rechtsverkehr stets gefördert, weiß aber auch um die Herausforderungen für eine Weiterentwicklung. Dass ausgerechnet unmittelbar vor dem Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht viele Fragen gestellt werden, die scheinbar unter Experten längst ausdiskutiert waren, ist eine Chance, neue Entwicklungen aufzugreifen. Die Diskussion ist zukunftsgerichtet, grundsätzlich und vor allem sachlich zu führen.
Hierzu lädt der EDV-Gerichtstag zu einem Symposium ein.
Wir wollen nicht die Softwareprobleme des beA besprechen. Wir wollen die konzeptionelle Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs zum beA+ erörtern. Ergänzende und neue Lösungen benötigen Zeit, deshalb beginnen wir die Diskussion jetzt. Wir erwarten erste Anregungen und Fragen, die eine Vertiefung auf dem EDV-Gerichtstag 2018 im September in Saarbrücken in einem weiterführenden Workshop aufgearbeitet werden. Die Diskussion um das beA+ geht über schnelle Updates und Patches hinaus.