22. Juni
um
10:30 Uhr
bis
16:00 Uhr
Der EDV-Gerichtstag veranstaltet das zweite Symposium zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland am :
Donnerstag, 22. Juni 2017, 10.30 bis 16.00 Uhr
in der ständigen Vertretung des Saarlandes Berlin,
In den Ministergärten 4
10117 Berlin
Ziel ist es, über die aktuellen Entwicklungen der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung zu informieren und mit hochrangigen Experten der EU-Kommission, der beteiligten Ministerien, BNetzA und BSI sowie der betroffenen Wirtschaft zu diskutieren. Dabei werden auch die (rechtspolitischen) Auswirkungen auf deutsche Anwender in Verwaltung und Wirtschaft thematisiert werden. Neben der Sicht des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden insbesondere mit Blick auf das dann voraussichtlich verabschiedete Vertrauensdienstegesetz wird sowohl die Unternehmens- und Produktsicht als auch die Perspektive der Standardisierung beleuchtet.
Anmeldungen sind bereits jetzt unter
edvgt@jura.uni-sb.de möglich. Die Teilnahme ist
kostenlos.
Die aktuelle Agenda finden Sie
hier.
Der
Bericht zum Symposium ist in der JuPC, Ausgabe 107/2017 vom 8. August 2017 erschienen.
Folgend finden Sie die Präsentationen zur Veranstaltung:
Gàbor Bartha:
eIDAs Regulation: eID and electronic trust services
Konstantin Götz:
Überblick über das Vertrauensdienstegesetz: Dauerhaft prüfbare Vertrauensdienste
Christian Drews:
Die eIDAS-Verordnung aus Sicht der Hersteller und Anwender
Dr. Jens Bender:
eIDAS, die deutsche eID und das deutsche eGovernment
Dr. Ulf Löckmann:
Identifizierung und Authentifizierung für qualifizierte Vertrauensdienste
Markus Schuster:
Die eIDAS-Verordnung: Erste Anwendungen deutscher Vertrauensdiensteanbieter