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Am 01.01.2002 wurde mit § 128a ZPO die Möglichkeit virtueller Verhandlungen in Form von Videokonferenzen im Zivilprozess eingeführt. Die Norm wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses in den Gesetzentwurf eingefügt. Zur Begründung wurde ausgeführt: „Die Modernisierung der Justiz ist nach Auffassung aller Fraktionen eine wichtige Aufgabe, zu der auch der Bund seinen Beitrag leisten müsse. Der Nachholbedarf der Justiz sei offenkundig. …“ (BT-Drucksache 14/6036, 116) Allen Verfahrensbeteiligten (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige) sollten künftig an der mündlichen Verhandlung im Wege einer Videokonferenz teilnehmen können. Die anderen Prozessordnungen enthalten — mit gewissen Variationen — vergleichbare Regelungen.
Passiert ist bislang wenig. Die Erfahrungen mit Videokonferenzen waren in den wenigen Fällen, in denen sie genutzt wurden, zwar durchweg positiv. Insbesondere die Finanzgerichte machten sehr gute Erfahrungen. Schon der Rechtsausschuss beklagte die schlechte Ausstattung der Justiz. Dies dürfte ein Schlüssel für die geringe praktische Relevanz der Neuregelung gewesen sein. Viele Gerichte verfügten allenfalls über einen mit der entsprechenden Technik ausgestatteten Sitzungssaal, Technik und Erreichbarkeit waren nicht ideal.
Die Corona-Pandemie sorgt für nachhaltige Veränderung des öffentlichen Lebens in Deutschland. Viele Menschen sind täglich in Videokonferenzen und stellen fest, wie einfach und effektiv dies mit moderner Technik umgesetzt werden kann. Auch in der Justiz steigt das Interesse an Videokonferenzen deutlich an. Allerdings stellen sich dabei auch viele Fragen: Angefangen von der richtigen Technik über die Einhaltung des Datenschutzes bis hin zur Frage des Herstellens der Gerichtsöffentlichkeit und anderer Verfahrensgrundsätze. Der Deutsche EDV Gerichtstag möchte mit dieser virtuellen Konferenz den aktuellen Stand erheben, die bestehenden Herausforderungen, datenschutzrechtliche Anforderungen, den Bedarf in der Praxis und strategische Optionen für die Zukunft diskutieren. Dabei sollen auch Impulse für die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben und die Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen gegeben werden.
Bitte melden Sie sich per E‑Mail an edvgt@jura.uni-sb.de an. Teilnehmer erhalten zunächst eine Anmeldebestätigung und vor Start der virtuellen Veranstaltung einen Link mit den entsprechenden Einwahldaten zur Teilnahme an der Veranstaltung.
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