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Referenten: | Dr. Petra Gerlach, Leiterin Medienpolitik und ‑ökonomie, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter, Dr. Christoph Hebbecker, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) |
Moderation: | Dieter Kesper, Oberstaatsanwalt a.D., Bonn |
Protokoll: | Protokoll-Verfolgen-statt-nur-löschen |
In der öffentlichen Diskussion wird ein deutlicher Anstieg von Hasskommentaren im Internet wahrgenommen. Werden Hasspostings mit strafbarem Inhalt nicht nachhaltig und wahrnehmbar sanktioniert, verstärkt dies den Eindruck, das Internet sei ein anonymer und rechtsfreier Raum, wodurch die Hemmschwelle für strafbare Hassrede weiter herabgesetzt wird. Mit Blick auf die durch die dauerhafte Verfügbarkeit potenzierte Reichweite von Hasspostings im Internet besteht die besondere Gefährlichkeit einer sich gegenseitig bestärkenden, immer weiter eskalierenden Kommunikation einerseits und der Ermutigung einer Vielzahl von Personen andererseits, eigene strafbare Hasspostings zu veröffentlichen. In der Folge steht eine zunehmende Radikalisierung und Ausbreitung extremistischer Überzeugungen zu befürchten.
Da der Äußerungsgehalt von Hasspostings meist nicht offensichtlich als strafbar oder noch straflos einzuordnen ist und hinsichtlich der Anforderungen an die Erstattung einer Strafanzeige oft Unsicherheiten bestehen, ist eine Tendenz zur extensiven Löschung zweifelhafter Postings ohne Erstattung einer Strafanzeige zu besorgen. Dies kann eine Einbuße an Meinungsvielfalt und ein erhebliches Dunkelfeld strafbarer Hassrede im Internet zur Folge haben.
Zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses wurde im Februar 2017 das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert, um ein koordiniertes und effizientes Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Medienaufsicht gegen strafrechtlich relevante Hassrede im Netz zu ermöglichen. Projektbeteiligt sind neben der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen die Medienhäuser Rheinische Post Online, Mediengruppe RTL Deutschland und Westdeutscher Rundfunk.
Seit Februar 2018 befindet sich das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ in der operativen Phase. Der Schwerpunkt der aus der Projektarbeit hervorgegangenen Ermittlungsverfahren liegt auf den Straftatbeständen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von Bekenntnissen.
Das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ versteht sich als Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit durch eine effizientere Verfolgung von strafbaren Hasskommentaren im Internet im Wege einer Optimierung der Zusammenarbeit.
Der Workshop gibt einen Überblick über die rechtlichen und technischen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Er beleuchtet außerdem die Besonderheiten des Zusammenwirkens von Behörden, Medienunternehmen und Internetprovidern.