Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die elektronische Akte (mittlerweile nicht mehr nur) im Strafverfahren verbindlich eingeführt werden; das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet und mit einer Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Eine – verbindliche — elektronische Akte im Strafverfahren wird aber erhebliche Auswirkungen gerade auch auf die Arbeit der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger haben.
Die gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. hat sich in der Vergangenheit mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie des beA beschäftigt und hier sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch die Einführung durch Stellungnahmen und Workshops aktiv unterstützt.
Ferner haben wir die bisherigen vier Entwürfe eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Akte in Strafsachen und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs sowohl durch schriftliche Stellungnahmen als auch durch persönliche Gespräche mit dem zuständigen Referatsleiter im BMJV, Herrn Oliver Sabel, begleitet.
Auf Anregung einiger Strafverteidiger wollen wir
am 14.03.2017 in der Zeit von 10.00 bis 14.30 Uhr in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin
einen Überblick darüber geben, welche Auswirkungen die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren auf das gemeinsame Ziel, die Durchführung eines fairen Strafverfahrens, haben kann.