Landesbericht Hessen
Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegen die Schwerpunkte in den folgenden Arbeitsgebieten:
Das automationsunterstützte Grundbuchverfahren SOLUM ist derzeit bei 28 von 58 hessischen Grundbuchämtern im Einsatz. Es werden Grundbucheintragungen, Erstellung von Grundpfandrechtsbriefen und Eintragungsnachrichten sowie sonstiger Schreiben des Grundbuchamtes mit Hilfe des Systems direkt vom Rechtspflegerarbeitsplatz aus angestoßen und von den Grundbucheintragern endbearbeitet. Die Ausstattung aller hessischen Amtsgerichte mit SOLUM hat hohe Priorität. Daneben wird sukzessive die Eigentümerkartei automatisiert. Darüber hinaus wird jetzt die Planung einer Vollautomation des Grundbuchs unter begleitender Beobachtung der SOLUM-STAR — Entwicklung betrieben.
Das von 10 Landesjustizverwaltungen gemeinsam entwickelte automationsunterstützte Eintragungsverfahren im Handelsregister (HaReg) ist beim Amtsgericht Frankfurt, das etwa 20 % aller Registereintragungen Hessens zu bearbeiten hat, eingeführt. Damit wird die Tätigkeit der Geschäftsstellen und der Schreibdienste in wesentlichen Teilen automatisiert (Firmenkartei, Neuanmeldung, Änderung, Freivermerksprüfung, Auskunftserteilung, Kostenrechnung, Veröffentlichungen). Der Einsatz bei den größeren hessischen Amtsgerichten ist dringlich.
Für die Zivilprozeßabteilungen der Amts- und Landgerichte steht das verfahrensablaufunterstützende Programmpaket SIJUS-Zivil zur Verfügung (Registratur, Termin- und Fristenverwaltung, Protokolldienst, Textverarbeitung, Vorgangsverwaltung, Statistik). Dies ist bei dem Amts- und Landgericht Frankfurt, dem Amtsgericht Hanau und dem AG Gelnhausen in Betrieb. Beim AG und LG Wiesbaden ist es derzeit in Vorbereitung zur Ablösung eines alten Programms. Das Verfahren soll kurz- bis mittelfristig bei allen großen Amts- und Landgerichten eingesetzt werden.
Die speziell auf die Bedürfnisse der Familiengerichte abgestimmte Verfahrensunterstützung SIJUS-Familie ist bei den Amtsgerichten Offenbach und Kassel im Einsatz; der Funktionsumfang deckt sich mit dem des Verfahrens Sijus-Zivil. Nach den derzeitigen Planungen wird das Programm nur bei den großen Familiengerichten eingesetzt werden.
Die Bearbeitung der Massengeschäfte der Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte wird mit dem Produkt SIJUS-Vollstreckung unterstützt. Es ist in acht hessischen Amtsgerichten in Betrieb und unterstützt die Geschäftstellentätigkeit (Führung des Schuldnerverzeichnisses) sowie die Schreibdiensttätigkeiten mittels integrierter Textverarbeitung. Parallel dazu werden kleinere Vollstreckungsgerichte mit einem automatisierten Schuldnerverzeichnis unterstützt.
Diese im wesentlichen ausgereiften Verfahrensunterstützungen sind Basis für eine organisatorische Integration der Arbeiten der Geschäftsstellen und Schreibdienste in Serviceeinheiten. Wegen der dadurch erzielbaren erheblichen Kosteneinsparungen ist die baldige Ausstattung mindestens der Hälfte der hessischen Gerichte mit den Sijus-Verfahren sehr dringlich.
Ein wesentliches, zumindest mittelfristig umzusetzendes DV-Vorhaben ist die Automationsunterstützung in gerichtlichen Strafsachen, die bislang noch nicht realisiert ist. Daneben muß eine integrierte, modulare Lösung für die kleinen und mittleren Gerichte in Hessen ausgewählt werden. Hier wird der Entscheidungsfindungsprozeß vermutlich in der ersten Hälfte des Jahres 1996 abgeschlossen sein.
Bei dem als zentrales Mahngericht für Hessen vorgesehenen Amtsgericht Hünfeld sind bisher ca. 75 % der hessischen Mahnverfahren aus fünf großen Amtsgerichtsbezirken konzentriert. Anträge, die im Wege des Datenträgeraustauschs eingereicht werden, werden — einschließlich der Postnachbearbeitung — vollautomatisiert durch das automatisierte Mahnverfahren bearbeitet. Dies sind ca. 350.000 Verfahren im Jahr.
Es ist beabsichtigt, mittelfristig auch die Verfahren in die Automation einzubeziehen, in denen die Anträge per Papier gestellt werden. Zur Reduzierung des Erfassungsaufwandes in diesen Verfahren wird die Beleglesung eine wesentliche Rolle einnehmen. Im Rahmen dieser Ausweitung soll die Zuständigkeit für alle Mahnverfahren Hessens in Hünfeld konzentriert werden.
Darüber hinaus werden die Verwaltungsabteilungen der großen Gerichte durch Mehrplatzsysteme unterstützt, auf denen Textverarbeitung und Datenbankanwendungen im Einsatz sind.
Bei den Staatsanwaltschaften werden die Bürodienste und die Ermittlungstätigkeit in Großverfahren automationsunterstützt.
Das Verfahren REFAS dient der Unterstützung des staatsanwaltlichen Geschäftsablaufs vom Eingang einer Anzeige bis zur Erledigung der Strafsache (Eingangser-fassung, Verfahrensregister, zahlreiche Auskunftsfunktionen, Schnittstellen zu dem automationsunterstützten Justizkostenverfahren JUKOS, Kommunikation mit dem Bundeszentral- und Verkehrszentralregister sowie Führung und Auswertung von Statistiken). Es ist bisher bei 4 Staatsanwaltschaften eingesetzt.
Außerdem werden spezielle Programme zur Unterstützung der staatsanwaltlichen Ermittlungstätigkeit in Wirtschaftsstrafsachen und Großverfahren verwendet.
Im Rahmen einer derzeit durchgeführten Organisationsuntersuchung wird von der beauftragten Unternehmensberatungsgesellschaft auch das Verfahren REFAS begutachtet. Deren Ergebnis bleibt für die Frage der zukünftigen Orientierung — etwa im Hinblick auf eine mögliche Dezentralisierung — abzuwarten.
Die programmierte Textverarbeitung gibt die Möglichkeit, auf Textverarbeitungsebene standardisierte staatsanwaltschaftliche Verfügungen automatisiert zu bearbeiten und damit die Arbeitsabläufe in den Schreibdiensten erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen; insbesondere in Verkehrssachen und Unbekanntverfahren.
Das von Nordrhein-Westfalen übernommene Verfahren JUKOS stellt die automationsunterstützte Kostenanforderung inklusive Mahnung und Ratenzahlung dar. Derzeit bei allen Staatsanwaltschaften im Einsatz, soll ein Verfahrenszweig ZIVIL, in diesem Jahr beginnend, schrittweise bei den Gerichten eingeführt werden. Anschließend soll eine Ausdehnung auf die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Sondergerichtsbarkeiten folgen. Die kostenrelevanten Daten werden bei den Behörden erfaßt, zum Teil stammen sie — über Schnittstellen — aus anderen Verfahren. Nach Übertragung der Daten zum Großrechner der HZD erfolgt dort ihre Verarbeitung, der zentrale Postversand und die Führung der Konten mit Einnahmeverbuchung.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das den Geschäftsablauf unterstützende Verfahren SOJUS-VG im Einsatz, das die Einrichtung von Serviceeinheiten ermöglicht. Außerdem steht allen Verwaltungsgerichten das automationsunterstützte Dokumentationssystem des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die automatisierte hessische Asylrechtsdatenbank und der JURIS-Zugriff zur Verfügung. Nach Umstellung des letzten Verwaltungsgerichts, das noch mit einem alten System ausgestattet ist, wird in diesem Jahr die Ausstattung und Anbindung des Richterarbeitsplatzes zentrale Aufgabe in diesem Bereich sein. Insoweit läuft derzeit bei dem Verwaltungsgericht Gießen ein Pilotprojekt mit der Einrichtung eines Netzwerkes für Richter unter Anbindung an das Geschäftsstellenverwaltungsprogramm und die Textverarbeitung.
Das hessische Finanzgericht verfügt über eine — nunmehr abgängige — Mehrplatzanlage, mit deren Hilfe der Schreibdienst die umfangreichen Textverarbeitungsaufgaben wahrnimmt. Bereits seit längerem ist der Austausch dieses Systems mit dem Verfahren “GEORG”, das auch eine Integration der Geschäftsstelle und der Richterarbeitsplätze ermöglicht, vorgesehen. Dies wird in einer ersten Ausbaustufe 1996 realisiert werden; in den Folgejahren werden weitere Arbeitsplätze, die sich über die gesamte Gerichtshierarchie verteilen, angebunden werden.
Im hessischen Strafvollzug wird der Bereich der Verpflegungswirtschaft in den Vollzugsanstalten wird durch das Verfahren AWIS (Automatisierte Wirtschaftsverwaltung im Strafvollzug) automationsunterstützt. Dieses Programm ist in sechs JVAen im Einsatz.
Das Buchhaltungs- und Abrechnungssystem (BASIS-ZALO) im Strafvollzug übernimmt die Buchungsaufgaben der Zahlstelle in Bezug auf die Sach- und Personenkonten. Desweiteren werden damit die Bezüge der Gefangenen durch die Arbeitsverwaltung berechnet. Das Verfahren wird in acht Vollzugsanstalten eingesetzt.
Im Ministerium ist auf einer Mehrplatzanlage eine automatisierte Schriftgutverwaltung zur Unterstützung der Aktenverwaltung in den Geschäftsstellen realisiert. Auf dieser Anlage läuft zudem das Textverarbeitungsprogramm, mit dem der Schreibdienst arbeitet. Darüber hinaus sind im Sachbearbeiterbereich PC‘s im Einsatz, die seit einem Jahr in ein Netzwerk eingebunden sind, das neben dem Datenaustausch zwischen den PC’s auch einen Zugriff auf die UNIX-Anlage ermöglicht.
In allen Bereichen zusammen — mit einem Schwerpunkt im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften — sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage der Planungszahlen jährlich weitere 600 Bildschirmarbeitsplätze. Gleichzeitig damit soll den strukturellen Veränderungen durch die Bildung von Serviceeinheiten Rechnung getragen werden.