Landesbericht Nordrhein-Westfalen
Einsatz der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand der strukturellen Veränderungen
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes NordrheinWestfalen wird die Informationstechnik bereits seit langem genutzt. Insoweit zu erwähnen sind die Automation des Gerichtskosten- und Kassenwesens, der Geldstrafenvollstreckung, des Mahnverfahrens, der Tätigkeit der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaften, des Schuldnerverzeichnisses und des Namensverzeichnisses zum Erbrechtsregister, ferner der Einsatz der Informationstechnik zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und auch die Unterstützung der Verwaltungsabteilungen und der Justizprüfungsämter durch ADV. Interessierten Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern werden für eine individuelle DV-Unterstützung am Arbeitsplatz Personalcomputer mit Standardsoftware zur Verfügung gestellt. Das Juristische Informationssystem juris wird in Kürze flächendeckend genutzt werden können.
Über neue Projekte in Nordrhein-Westfalen ist zu berichten:
A Automation der Tätigkeit der Verwaltungs- und der Finanzgerichte
In Nordrhein-Westfalen ist mit beratender Unterstützung durch ein externes Unternehmen das Fachkonzept eines integrierten Verfahrens zur ADV-Unterstützung der Verwaltungs- und der Finanzgerichte (VG/FG) erarbeitet und sodann das für einen Einsatz in Lokalen Netzwerken mit Client-Server-Architektur erforderliche Programmsystem von einem Software-Haus erstellt worden. Im Anschluß an eine Pilotierungsphase bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, dem Verwaltungsgericht Minden und dem Finanzgericht Düsseldorf soll 1996 mit der in drei Schritten geplanten Verfahreneinführung begonnen werden.
B Vollausstattung der Kanzleiarbeitsplätze
Im Rahmen eines besonderen Programms der Landesregierung sollen bei den nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften bis 1998 sämtliche Arbeitsplätze des Vorzimmer- und Kanzleidienstes mit Textverarbeitungssystemen (Personal Computer, Textverarbeitungsprogramm Word for Windows) ausgestattet werden.
C Integrierte Textanwendungen
Je mehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die automatisierte Textverarbeitung eingesetzt wird, desto weniger können noch die zahlreichen im Justizbereich eingeführten Vordrucke verwendet werden.
In Nordrhein-Westfalen werden daher für die einzelnen Bereiche integrierte Textanwendungen entwickelt. Im Vordergrund dieser Verfahrenslösungen steht jeweils die Umsetzung der bisher verwendeten Vordrucke in das Textverarbeitungssystem. Zusätzlich werden jedoch die in einem Verfahren erstmalig eingegebenen Daten — insbesondere die Namen und Adressen von Verfahrensbeteiligten — zwischengespeichert, so daß sie z.B. bei einer Ladung zu einem weiteren Termin noch verfügbar sind und nicht erneut eingegeben werden müssen.
Die Hardware-Ausstattung der Kanzleiarbeitsplätze und die Textanwendungen sind bereits dahin ausgelegt, daß sie demnächst in die Verfahren zur Automation der Geschäftsstelle (Client-Server-Lösungen) eingebunden werden können.
D Automation der Geschäftsstellen
In Nordrhein-Westfalen ist beabsichtigt, die Tätigkeit der Zivil‑, Familien- und Strafgerichte durch den Einsatz der Informationstechnik zu unterstützen. Begonnen worden ist mit den Vorhaben “ADV-Unterstützung der Zivil- und Familienabteilungen der Amtsgerichte” (ZIVFAM) und “Informationstechnische Unterstützung der Strafabteilungen der Amtsgerichte” (IUSTRA).
Es sollen jeweils Richter, die Verwalter der Abteilungen der Geschäftsstelle, Kostenbeamte und die Kanzleikräfte möglichst umfassend durch Informationstechnik unterstützt werden.
In der ersten Phase der Projekte soll jeweils untersucht werden, ob bereits verfügbare ADV-Verfahren unverändert oder in angepaßter Form eingesetzt werden können oder ob eine neue Verfahrenslösung zu entwickeln ist. In beiden Vorhaben ist eine professionelle Projektbegleitung durch externe Berater eingerichtet worden.
E Partnerschaftsregister
Das neue Partnerschaftsregister ist in NRW bei dem Amtsgericht Essen konzentriert. Es wird dort von Anfang an maschinell geführt. Allerdings ist die Zahl der Eintragungen bisher noch gering.
F Automation im Handelsregister
Die Führung des Handelsregisters wird durch den Einsatz von Texterstellungsanwendungen unterstützt. Daneben werden derzeit die Möglichkeiten für eine vollelektronische Führung der Register geprüft.
G Maschinelle Führung des Grundbuchs
Bei zwei nordrhein-westfälischen Amtsgerichten wird zur Zeit das System SOLUM testweise eingesetzt. Bei einem der Gerichte sollen dabei auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen des Rechtspfleger‑, des Büro- und des Kanzleidienstes, insbesondere der neu geschaffene Mischarbeitsplatz eines “Grundbuchführers” erprobt werden.
Ab der zweiten Jahreshälfte 1996 soll dann auch die Verfahrenslösung FOLIA bei vier nordrhein-westfälischen Grundbuchämtern im Echteinsatz erprobt werden. Durch diese Installationen soll eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über das in Nordrhein-Westfalen im Grundbuch- und Registerbereich endgültig einzusetzende Produktionssystem geschaffen werden.
Die Frage, ob als Archiv- und Auskunftssystem SOLUM-STAR oder eine Eigenentwicklung eingesetzt werden soll, ist zur Zeit noch offen. Mit der Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ist eine Arbeitsgruppe beauftragt.
II. Strukturelle Veränderungen
In Nordrhein-Westfalen ist beginnend ab 1992 und jeweils mit DV-Ausstattung eine Service-Einheit eingerichtet bei
- dem Amtsgericht Gladbeck (Zivilsachen),
- dem Amtsgericht Krefeld (Familiensachen),
- dem Amtsgericht Düsseldorf (Zivilsachen) und
- dem Amtsgericht Köln (Jugendstrafsachen).