Landesbericht Sachsen
Überblick über Stand und Planungen für den Einsatz der Informationstechnik in der sächsischen Justiz
1. Derzeitiger Stand:
Es sind alle Aufgabenbereiche des Geschäftsstellen- und Schreibdienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in den Fachgerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften mit DV-Systemen ausgestattet.
Soweit sachgerecht, sind auch die Sachbearbeitersplätze in die DV-Verfahren einbezogen (Familienrichter, Verwaltungsrichter, Grundbuchrechtspfleger, Nachlaßrechtspfleger etc.).
Das Oberlandesgericht, alle Landgerichte, verschiedene Amtsgerichte und alle Fachgerichte sind mit juris-Anschlüssen ausgestattet.
Nach dem Stand vom Mai 1995 sind in der sächsischen Justiz 4.500 Bildschirmarbeitsplätze im Einsatz; das entspricht einem Ausstattungsgrad (bezogen auf die gesamte Personalausstattung ohne Justizvollzug) von 66%.
2. Entwicklungen, Planungen:
Im Mittelpunkt der derzeitigen Arbeiten steht der Aufbau des “Netzwerks Justiz Sachsen”. Darunter wird verstanden, daß alle DV-Anwendungen in der Justiz, bei denen eine Datenübermittlung bzw. eine zentrale Verarbeitung erforderlich ist, auf der Grundlage eines “Landesdatennetzes Justiz” vernetzt werden.
Zu diesem Zweck wurde ein justizeigenes Rechenzentrum eingerichtet, in dem sowohl die zentralen Verarbeitungen wie der Datenaustausch mit externen Stellen abgewickelt wird.
Im Justizrechenzentrum wird insbesondere das maschinelle Grundbuch nach § 126 Abs. 3 Grundbuchordnung geführt. Außerdem ist dort der zentrale Staatsanwaltschaftsrechner eingerichtet, über den auch die EDV-Geldstrafenvollstreckung, der Datenaustausch mit der Polizei, mit dem Bundeszentralregister und dem künftigen bundesweiten staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister abgewickelt wird, bzw. werden soll.
Für den Fall, daß das Handelsregister automatisiert wird, wird auch dieses in dem Justizrechenzentrum zentral geführt werden.
Derzeit sind 4 Grundbuchämter sowie eine Staatsanwaltschaft angeschlossen. Vorgesehen ist bei dem bevorstehenden Einsatz der EDV-Geldstrafenvollstreckung auch die Vernetzung des Justizrechenzentrums mit der Landesjustizkasse.
Zur Zeit wird ein Vertragsabschluß mit Telekom vorbereitet, der den Aufbau eines TDN (Telekom Design Network) zum Inhalt haben wird. Mit dem TDN werden alle Vernetzungen von und zum Justizrechenzentrum (einschließlich der externen Nutzer) sowie die Vernetzung der sächsischen Staatsanwaltschaften einschließlich ihrer Zweigstellen abgewickelt werden.
Die bisherigen Verfahren laufen zum größeren Teil auf Mehrplatzanlagen mit dem Betriebssystem UNIX mit angeschlossenen Terminals.
Bereits beim Projekt “Elektronisches Grundbuch (SOLUM-STAR)” wurde der Weg zur Client-Server-Architektur beschritten.
Es ist vorgesehen, demnächst für die Verwaltungsgerichte ein modernes, auf diesen Grundsätzen beruhendes System von einem anderen Bundesland zu übernehmen. Ferner soll für die Strafgerichte voraussichtlich eine Neuanwendung auf dieser Basis entwickelt werden.
Von Interesse könnte sein, daß derzeit gemeinsam mit der Bundesnotarkammer (und mit Bayern) der sogenannte “Elektronische Rechtsverkehr” im Grundbuch pilotiert wird (Übermittlung der Eintragungsmitteilungen vom Grundbuchamt an den Notar und Übermittlung der Eintragungsanträge in umgekehrter Richtung).