Netze, Anwaltsinfrastruktur und Außenkontakte
Zeit: | Donnerstag, 15.30 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Moderation: | Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Mannheim |
Gegenstand der Beratungen des diesjährigen EDV-Gerichtstages ist in erster Linie das Internet und sozusagen als kleinere Einheit ein Servicenetz Rechtspflege. In diesem Rahmen spielen auch die Kontakte eine Rolle, welche der Rechtsanwalt nach außen pflegt. Hierunter sind Kontakte mit Gerichten, Kollegen, Behörden und Dritten zu verstehen. Diese Kontakte werden zunehmend auf elektronischem Wege abgewickelt. Nach Schätzungen der Bundespost werden schon fast 30 % des Briefverkehrs ausschließlich per Telefax abgewickelt. Die elektronische Kommunikation gewinnt auch im Anwaltsbüro zunehmend an Bedeutung. Neben der Telefaxübermittlung, welche in einem eigenen Arbeitskreis behandelt wird, spielen hier beispielsweise Datenaustausch mit Banken im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs eine große Rolle. Dieser ist in vielen Anwaltskanzleien bereits eingeführt. Die Telekom betreibt schon elektronische Kommunikation mit der Mahnabteilung im Mahnverfahren. In Bitburg wird ein Modellversuch zur elektronischen Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht zur Zeit durchgeführt. Es ist geplant, die elektronische Kommunikation im Mahnverfahren zuzulassen.
Die Anbindung des Anwalts an bestehende Netze, wie T‑Online, Internet, etc. und die Einbindung in neue Netze bringt Gefahren in zweierlei Hinsicht. Hier sind äußere und innere Gefahren zu unterscheiden. Unter den äußeren Gefahren möchte ich diejenigen Probleme verstehen, welche die Nutzung elektronischer Medien im allgemeinen und die bestimmte Dienste im Besonderen mit sich bringen. Dies bedeutet vor allem Verläßlichkeit der Übermittlung und Abhörsicherheit. Innere Probleme bei der Nutzung dieser Medien sind Eingangskontrolle, Fristenüberwachung, Zuverlässigkeit, Fortbildung und Mißbrauchskontrolle.
Für alle diese Probleme ist zu fragen, welche technischen Voraussetzungen und welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei getroffen werden müssen, um eine verantwortungsvolle Teilnahme zu ermöglichen.
Die vorhandenen Programme müssen bedienerfreundlich gestaltet sein. Die Mitarbeiter müssen nicht nur in die Bedienung der Programme, sondern auch in die mit der Nutzung dieser Technik vorhandenen Gefahren gründlich eingewiesen werden. Organisatorisch ist Vorsorge insbesondere vor Mißbrauch zu treffen. Organisationsregeln müssen klar und eindeutig formuliert sein, Verantwortung muß eindeutig zugeordnet werden können.
Diese Kommunikationsformen stellen nicht nur technische Herausforderungen an die Kommunikation selbst. Vielmehr sind auch im Anwaltsbüro organisatorische Maßnahmen zu treffen. Es muß eine Infrastruktur geschaffen werden, welche die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation genauso sicher macht, wie dies der traditionelle Austausch von Schriftgut ist. Durch die elektronische Kommunikation entsteht in der Anwaltskanzlei eine zusätzliche Risikoquelle. Diese muß durch geeignete organisatorische Maßnahmen und die notwendige Infrastruktur so abgesichert werden, daß für den Anwalt keine Haftungsfälle entstehen.
Ein wesentlicher Teil der Problematik ist die elektronische Signatur und elektronische Verschlüsselung von Dokumenten. Der Verein TeleTrust eV hat hierzu MailTrust entwickelt und auf der Systems 1995 in München die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit elektronischer Signatur und Verschlüsselungsverfahren vorgestellt. Die neuesten Erkenntnisse daraus sind Gegenstand der Beratungen im Arbeitskreis. Unter Umständen wird es möglich sein, auf der Firmenbegleitaustellung eine entsprechende Demonstration zu sehen. Dies stand bei Redaktionsschluß noch nicht fest.
Der Arbeitskreis möchte die in diesem Bereich bestehenden Risiken und die Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung aufzeigen. Im Idealfall wird als Ergebnis eine Checkliste erarbeitet werden, welche die notwendigen Maßnahmen auflistet.