Handbuch und Dokumentation
Zeit: | Freitag, 11. April 1997, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 112 |
Moderation: | Frau Richterin am Amtsgericht Bergmann |
Referenten: | Herr EDV-Sachverständiger Dr. Streitz Herr Rechtsanwalt Dr. Geis Herr Richter am Oberlandesgericht Gutdeutsch |
siehe auch: | Kurzreferat |
Der Arbeitskreis befaßt sich mit den Anforderungen, denen Softwaredokumentation entsprechen sollte. Er richtet sich an Juristen, Sachverständige und Anbieterfirmen und hat zum Ziel, zur Verbesserung der oft unzureichenden Beschreibungen von Softwareprodukten beizutragen.
In einleitenden Referaten soll zunächst aus technischer und rechtlicher Sicht in das Thema eingeführt werden. Dazu werden Kriterien für System- und Anwenderdokumentation unter besonderer Berücksichtigung der hierfür geltenden DIN-Normen vorgestellt werden (ö.b.u.v. EDV-Sachverständiger Siegfried Dr. Streitz, Brühl). Weiter sollen rechtliche Anforderungen an elektronische und schriftliche Dokumentation sowie die Rechtsfolgen fehlender oder unvollständiger Handbuchlieferung behandelt werden. (Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis, Hamburg). Schließlich werden aus der Sicht eines Softwareautors (Richter am OLG Werner Gutdeutsch, München) die Schwierigkeiten bei der Dokumentationserstellung und die unterschiedliche Funktion von Hilfesystem und Handbuch dargestellt werden.
Im Anschluß daran soll versucht werden, unter Einbeziehung berechtigter Benutzererwartungen Kriterien für Anwenderdokumentation zu definieren.