Such- und Ordnungskriterien in juristischen Datenbanken am Beispiel von juris
Zeit: | Donnerstag, 10. April 1997, 11.00 Uhr |
Ort: | HS 112 |
Moderation: | Herr Univ.-Professor Dr. Moritz |
Referenten: | Herr Regierungsdirektor Schliebs Herr Erbguth |
Juristische Datenbanken (online oder auf CD-ROM) werden von uns allen häufig, aber meist in ziemlich einfacher Weise benutzt (Volltextsuche, Paragraphensuche). Dies liegt einmal an der komplizierten Retrieval-Software, die sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Wir scheuen aber auch den Aufwand, der eigentlich nötig ist, um eine optimale Suche vornehmen zu können.
Im Arbeitskreis werden aktuelle Suchsysteme skizziert und neuere Tendenzen zu ihrer Verbesserung vorgestellt. Primär geht es zur Zeit um die Optimierung des systematischen Zugriffs auf juristische Datenbanken.
1. Das größte aktuelle Projekt ist die “Neustrukturierung der Sachgebietsgliederung” der juris GmbH. Ziel ist, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, strukturiert in den juris-Datenbanken suchen zu können. Die bisherige Sachgebietsgliederung hat sich als nicht aktuell erwiesen. Außerdem ist sie für den gelegentlichen Nutzer zu kompliziert, weil sie einen hohen Einarbeitungsaufwand erfordert. Die neue Sachgebietsgliederung läßt sich intuitiv erschließen und entspricht dem Stand der Rechtswissenschaft. Sie wird von Vertretern der Rechtswissenschaft und von den Dokumentationsstellen der Bundesgerichte, des OVG Münster und des BVerfG erarbeitet. Reg.-Dir. Schliebs (Dokumentationsstellenleiter beim BGH) wird den aktuellen Entwicklungsstand vorstellen.
2. Ein weiteres noch in der Planung befindliches Projekt ist die Erstellung eines juristischen Schlagwort-Thesaurus (Prof. Moritz, Universitaet Hamburg). Schlagwörter werden von Dokumentaren einzelnen Dokumenten (Entscheidungen, Literatur-Abstracts) zugeordnet. Solange es keinen Thesaurus gibt, wissen die Nutzer nicht, welche Begriffe die Dokumentare verwandt haben. Es ist konsequent, die mit der Sachgebietsgliederung erarbeitete Systematik auch sprachlich umzusetzen. Ein juristischer Thesaurus könnte zu einer Vereinfachung der Suche führen. Dies bedeutet allerdings, daß die sprachliche Vielfalt reduziert wird, was vielen Juristen schwer fällt.
3. Für die meisten Nutzer scheint die Volltextsuche ideal, weil man nur ein Wort einzugeben braucht und sofort ein Ergebnis genannt bekommt. Der Einarbeitsungsaufwand scheint minimal. Tatsächlich ist der Ertrag der Volltextsuche gering (zu wenige relevante Dokumente verwenden das Wort, oder zu viele). Vor allem in den USA wird seit langem an einer Verbesserung der Volltextsuch-Software gearbeitet. Herr Erbguth (juris GmbH) wird berichten, wieweit es gelungen ist, mit probabilistischen Systemen die Handhabung der Volltextsuche zu vereinfachen und ihren Ertrag zu optimieren.
4. Abschließend soll diskutiert werden, welche Rückwirkungen das Arbeiten mit juristischen Datenbanken auf die Handhabung des Rechts in der Praxis und auf die Rechtswissenschaft hat: Die Erstellung einer Systematik des Rechts im Rahmen der Sachgebietsgliederung könnte das systematische Denken von Juristen prägen; ein juristischer Thesaurus schränkt die Verwendung juristischer Begriffe ein.