Die automatische Generierung von Hyperlinks aus Rechtsvorschriftenzitaten
Zeit: | - |
Ort: | CC1 (HS 121) |
Referent: | Herr Dipl.-Ing. Mag. Felix Gantner, infolex, Wien, http://www.infolex.co.at/infolex |
Verweise auf Rechtsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil juristischer Texte. Sie stellen in juristischen Datenbanken ein wichtiges Suchkriterium dar.
Im Internet wird bei der Bereitstellung von juristischen Texten erwartet, dass die Zitate auch als Hyperlinks den unmittelbaren Zugang zu den zitierten Rechtsvorschriften ermöglichen.
Leider wird in juristischen Texten jedoch sehr uneinheitlich auf Rechtsvorschriften verwiesen. Es gibt Zitate auf bestimmte Gliederungen einer Rechtsvorschrift (§, Artikel, Absatz, …) oder solche, die nur den Namen einer Rechtsvorschrift anführen, wobei uU auch eine Fundstelle genannt wird. Ein Zitat kann sich auf eine einzelne oder auf mehrere Rechtsvorschriften beziehen:
- § 1 Abs 2 Z 1 HGB
- § 1358 ABGB
- § 1 Abs 1 Z 2 und § 3 Abs 1 lit a TGVG
- Art II des Firmenbuchgesetzes BGBl 1991/10
- Art V Z 5 UeKindG
- Art 1 des 1.ZPMRK
- §§ 29, 30 und 31 MRG
- §§ 158c bis 158h VersVG
- §§ 896, 1014, 1035 ff, 1042, 1358, 1422 ABGB
- Anhang XXII lit. B sublit f) der Geschäftseinteilung der Salzburger Landesregierung LGBl. Nr. 86/1993
- TP 4 I Z 3 letzter Halbsatz RAT
- TP 7/2 RAT
- § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG
Weiters ist es für Rechtsvorschriftenzitate typisch, dass keine einheitliche Schreibweise der verwendeten Abkürzungen existiert oder verwendet wird. So wurden in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien für die GmbHG-Nov 1980 folgende Rechtsvorschriftennamen gefunden:
- BG BGBl 1980/320
- BG BGBl 1980/320
- BG BGBl. 1980/320
- BG vom 2. 7. 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wurde (BGBl. 320
- BGBl 1980/320
- BGBl 320/1988
- BGBl. 1980/320
- BGBl.Nr.320/1980
- Bundesgesetz BGBl Nr 320/1980
- Bundesgesetz über die Änderung des Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 2 Juli 1980
- Bundesgesetz vom 2 Juli 1980, BGBl Nr 320
- Bundesgesetz vom 2 Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl Nr 320
- Bundesgesetzes BGBl. Nr. 320/1980
- Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, BGBl. Nr. 320
- Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl.Nr. 320
- Gesetz vom 2 Juli 1980, BGBl Nr 320
- GmbH-Gesetzovelle 1980
- GmbH-Nov 1980 BGBl 320
- GmbH-Nov. 1980 BGBl. 320
- GmbHG-Nov 1980
- GmbHG-Nov. 1980, BGBl. 320
- GmbHG-Novelle 1980
- GmbHGNov 1980
- GmbHNov 1980
- Nov. BGBl. 320/1980
- Novelle BGBl.Nr.320/1980
Eine Volltextsuche nach einem bestimmten Rechtsvorschriftenzitat wird daher selten das vollständige, gewünschte Ergebnis bringen.
Um dennoch die Suche nach Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wird in Rechtsdatenbanken häufig eine eigene Kategorie bereitgestellt, in der die Rechtsvorschriftenverweise in einheitlicher Schreibweise enthalten sind. Die Daten für diese Kategorie können manuell oder automatisch generiert werden.
Da wegen der großen Zahl an Dokumenten in Rechtsdatenbanken eine manuelle Analyse nicht sinnvoll ist, wurde das Expertensystem CITEXPERT entwickelt. Es wird eingesetzt, um die Einträge in die Kategorie, die Rechtsvorschriftenzitate in einheitlicher Schreibweise enthält, automatisch zu generieren. Diese dienen dann auch als Grundlage für die Generierung von Hyperlinks.
CITEXPERT analysiert juristische Texte und findet die darin enthaltenen Zitate mit der Methode der regelbasierten Mustererkennung. Die gefundenen Zitate werden mittels Regeln über die Struktur von juristischen Verweisen ausgewertet, überarbeitet und in einer einheitlichen Schreibweise den Dokumenten hinzugefügt.
Die Erkennungsrate von CITEXPERT liegt bei über 90%.
Es wurde mit CITEXPERT bereits der gesamte Datenbestand des Obersten Gerichtshofs (OGH) für die CD-ROM-Entscheidungsdatenbank der Österreichischen Staatsdruckerei automatisch aufbereitet (rund 50.000 Dokumente).
Es werden die Probleme, die bei der Entwicklung eines Systems zur automatischen Erkennung von Rechtsvorschriftenverweisen zu lösen sind, dargestellt und eine Internet/Intranet-Lösung von CITEXPERT vorgeführt, die aus Rechtsvorschriftenzitaten in juristischen Texten Hyperlinks zu einer internen Datenbank oder anderen im Internet zugänglichen Datenbanken generiert.