IuKDG — allgemein
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) — allgemein
Zeit: | Freitag, 3. April 1998, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Moderation: | Herr Rechtsanwalt Dr. Lapp |
Referent: | Herr Prof. Dr. Hoeren |
Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), auch Multimediagesetze genannt, ist seit Mitte 1997 in Kraft getreten. Die neue Regelung beinhaltet mehrere Teilregelungen. Dazu gehören das Teledienstegesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz, das Signaturgesetz, sowie Änderungen im Urheberrecht und in weiteren Rechtsgebieten. Im ersten Arbeitskreis werden das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz Gegenstand der Erörterung sein. Aufgrund der erst kurzen Lebensdauer des Gesetzes gibt es noch wenig praktische Erfahrungen. Allerdings kann schon jetzt anhand des Gesetzes überlegt werden, ob der Gesetzgeber sein Ziel, das Multimediarecht und insbesondere das Internetrecht sinnvoll zu regulieren und die Weichen für eine weitere Entwicklung dieses Bereichs zu stellen, erreicht hat. Referent zu diesem Thema ist Prof. Dr. Hoeren. Moderiert wird der Arbeitskreis von Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp.